Kernkraftwerk Beznau-2 mit unbefristeter Betriebsbewilligung
Die zeitliche Befristung der Betriebsbewilligung von Block 2 des Kernkraftwerks Beznau (KKB-2) ist vom Bundesrat wie erwartet aufgehoben worden. Damit verfügt das KKB-2 über die in der Kernenergiegesetzgebung vorgegebene Möglichkeit, so lange Strom zu erzeugen, als die nukleare Sicherheit gewährleistet ist. Die am 3. Dezember 2004 erteilte unbefristete Betriebsbewilligung beantwortet damit das von der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) als Besitzerin und Betreiberin am 17. November 2000 eingereichte Gesuch positiv.
Das KKB-2, das die Stromerzeugung im Jahre 1971 aufnahm, hat nun die gleiche Bewilligung wie der baugleiche Block 1 des KKB, der bereits drei Jahre früher in Betrieb ging und stets über eine unbefristete Bewilligung verfügte.
Die Gründe für die anfangs auf ein Jahr und später auf zehn Jahre beschränkte Betriebsbewilligung für Block 2 des KKB sind vorwiegend historischer Art: Versuchsergebnisse zur Wirksamkeit der Kernnotkühlung an amerikanischen Reaktormodellen hatten um 1970 zu Diskussionen Anlass gegeben. Nach Klärung dieser Frage Hessen die Sicherheitsbehörden des Bundes untersuchen, ob Beznau dem in der Zwischenzeit vorangeschrittenen Stand der Technik auch weiterhin entspreche. In der Folge wurden zur Erhöhung der Sicherheit in beiden Blöcken ein autarkes Notstandsystem, ein zusätzlicher Notkühlstrang und eine zusätzliche Notstromeinspeisung verwirklicht. Dies bedeutete einen tief greifenden Eingriff in die bestehenden Strukturen. Die Investitionskosten beliefen auf über eine halbe Milliarde Franken.
Ende 1994 erteilte der Bundesrat für das KKB-2 erstmals eine längerfristige, vorerst auf zehn Jahre begrenzte Betriebsbewilligung. Die zeitliche Befristung wurde eingefügt, obwohl die begutachtende Sicherheitsbehörde zum Schluss gekommen war, es gebe keine Einwände gegen einen unbefristeten Betrieb. Das KKB kann 2004 auf 35 erfolgreiche Betriebsjahre zurückblicken. Beide Beznau-Blöcke konnten ihre Spitzenränge im weltweiten Vergleich bezüglich Sicherheit und Verfügbarkeit behaupten. Die in den letzten Jahren erneut durchgeführten umfangreichen Erneuerungen - zum Beispiel der vollständige Ersatz des Reaktorschutz- und Regelsystems durch modernste Systeme und das minutiöse Betriebsdauer-Management - gelten als Vorbild für viele vergleichbare Anpassungen an den Stand der Technik in ausländischen Anlagen.
Beide Blöcke des Kernkraftwerks Beznau erreichen die heute geforderten Sicherheitsziele, und selbst international geltende Vorschriften für Neuanlagen werden im wesentlichen eingehalten. Diese Einschätzung veranlasste die Sicherheitsbehörde auch im nun abgeschlossenen Bewilligungsverfahren zur Feststellung, dass aufgrund ihrer Beurteilung keine sicherheitstechnischen Tatsachen gefunden wurden, die einer Aufhebung der Befristung für KKB-2 entgegenstehen.
Quelle
D.S. nach NOK, 3. Dezember 2004