Japan: vorerst keine Wiederinbetriebnahme von Takahama-3 und -4
Die Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 in der japanischen Präfektur Fukui bleiben aufgrund von Anwohnerbedenken über die Sicherheit vom Netz. Dies hat der Otsu District Court entschieden.
Der Otsu District Court lehnte am 17. Mai 2016 den Antrag der Betreiberin Kansai Electric Power Co. ab, die einstweilige Verfügung gegen die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 aufzuheben.
Die Nuclear Regulatory Authority (NRA) hatte der Kansai Electric im Februar 2015 die Bewilligung zur Wiederinbetriebnahme von Takahama-3 und -4 erteilt, nachdem diese alle die strengeren Sicherheitsprüfungen, die nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi verordnet worden waren, bestanden hatten. Am 29. Januar 2016 ging Block 3 wieder ans Netz. Block 4 folgte am 26. Februar, musste jedoch wenige Tage später wegen eines Defekts abgeschaltet werden. Seit dem 9. März 2016 verhindert eine einstweilige Verfügung des Otsu District Court den Weiterbetrieb der zwei Kernkraftwerkseinheiten. Anwohner hatten der Kansai ungenügende Sicherheitsvorkehrungen sowie Unterschätzung des Erdbebenrisikos vorgeworfen und erfolgreich Klage eingereicht.
Die Kansai erhob gegen diese Verfügung Beschwerde, die das Gericht jetzt ablehnte. Das Gericht erklärte, es bestünde die Gefahr, dass die Persönlichkeitsrechte der Anwohner verletzt würden. Gegen die einstweilige Verfügung kann die Kansai keine weiteren Rechtsmittel einlegen.
Die Kansai hofft nun, dass das im Sommer erwartete Urteil zu ihrer separat eingereichten gerichtlichen Anfechtungsklage den Weiterbetrieb von Takahama-3 und -4 ermöglichen wird.
Quelle
M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 20. Juni 2016
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