Japan: Takahama-1 wird länger als 50 Jahre am Netz bleiben können
Die japanische Atomaufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit (NRA) hat einen Plan für die Alterungsschutzmassnahmen an der Kernkraftwerkseinheit Takahama-1 genehmigt. Diese Genehmigung ist nötig, damit der Reaktor über die jetzt erreichten 50 Jahre hinaus weiterbetrieben werden kann.
Takahama-1 – die älteste in Betrieb stehende Einheit Japans – ist seit dem 14. November 1974 kommerziell in Betrieb. Der Eigentümer und Betreiber Kansai Electric Power beantragte im November 2023 bei der NRA die Verlängerung des Betriebs der Einheit für weitere zehn Jahre, nachdem eine technische Alterungsbewertung durchgeführt und ein langfristiges Konzept für das Anlagenmanagement ausgearbeitet worden waren. Die Aufsichtsbehörde bestätigte nun die Einschätzung von Kansai Electric Power, dass die Anlage sicher zu betreiben sei und genehmigte zudem den Plan des Betreibers für die Alterungsschutzmassnahmen des Blocks für die nächsten zehn Jahren.
Takahama-1 verfügt nach der jetzt noch gültigen Regelung von 2016 bereits über eine Genehmigung für einen Betrieb von bis zu 60 Jahren. Wenn ein Reaktor jedoch 30 Betriebsjahre erreicht hat, muss der Betreiber eine langfristige Strategie für das Alterungsmanagement entwickeln, und alle zehn Jahre die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einholen, wenn er den Block weiter betreiben will. Im Juni 2025 tritt ein neues Gesetzespaket in Kraft. Demnach muss ein Betreiber erneut einen Antrag auf Betriebsverlängerung bis zu 60 Jahren stellen, sofern das Kernkraftwerk dann bereits länger als 30 Jahre am Netz ist. Takahama-1 unterliegt dieser Regelung. Zudem wird neu die Betriebsdauer der Reaktoren über 60 Jahre hinaus verlängert, indem die Dauer, in der sie für Inspektionen ausser Betrieb sind, von der Gesamtbetriebsdauer abgezogen wird.
Quelle
M.A. nach Kansai, Medienmitteilungen, 16. und 24. Oktober 2024 sowie Jaif, 22. Oktober 2024
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