Japan: Stilllegungsgesuche gutgeheissen

Die japanische Nuclear Regulatory Authority (NRA) hat die Stilllegungspläne für fünf Kernkraftwerkseinheiten genehmigt, die vor über vierzig Jahren den Betrieb aufgenommen haben. Somit können die Betreiberinnen die Stilllegungsarbeiten lancieren.

15. Mai 2017

Seit dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi vom 11. März 2011 dürfen die Kernkraftwerke Japans nicht mehr unbeschränkt in Betrieb bleiben. Prinzipiell gilt eine Laufzeitbeschränkung auf 40 Jahre. Um Einheiten länger als 40 Jahre betreiben zu dürfen, sind die Betreiberinnen verpflichtet, strenge Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Diese Massnahmen sind kostspielig und für Einheiten mit kleinerer Leistung oft unwirtschaftlich.

Im Frühjahr 2015 beschlossen vier Betreiberinnen, ihre kleineren Einheiten endgültig stillzulegen. Es betrifft die fünf Blöcke Genkai-1 (PWR, 529 MW) der Kyushu Electric Power Co., Mihama-1 und -2 (je PWR, 324 MW und 470 MW) der Kansai Electric Power Co., Shimane-1 (BWR, 439 MW) der Chugoku Electric Power Co. und Tsuruga-1 (BWR, 357 MW) der Japan Atomic Power Company (JAPC).

Am 19. April 2017 genehmigte die NRA die eingereichten Stilllegungsgesuche. Somit können die Unternehmen die Stilllegungsarbeiten lancieren. Die Unternehmen gehen davon aus, dass die Arbeiten rund 30 Jahre in Anspruch nehmen werden. Da die Regierung noch über die Standorte für die Lagerung der radioaktiven Abfälle entscheiden muss, geht das Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) davon aus, dass sich der Zeitplan verzögern wird.

Die NRA prüft nun den Stilllegungsplan der Shikoku Electric Power Co. für Ikata-1 (PWR, 538 MW), der im März 2016 eingereicht wurde.

Quelle

M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 20. April 2017

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