Japan: Stilllegungsentscheid für älteste Onagawa-Einheit
Die Tohoku Electric Power Company hat entschieden, Block 1 des Kernkraftwerks Onagawa in der nördlich von Fukushima gelegenen Präfektur Miyagi stillzulegen. Das Unternehmen will aber andere Einheiten wieder in Betrieb nehmen.
Die Tohoku Electric begründet ihren Stilllegungsentscheid für Onagawa-1 unter anderem mit Problemen, die sich bei der Implementierung zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen ergeben würden. Berücksichtigt worden sei auch die noch zu erwartende Laufzeit und die daraus resultierende Strommenge. Die verhältnismässig geringe Blockleistung von knapp 500 MW macht die Anlage vor diesem Hintergrund nicht profitabel, so das Unternehmen.
Onagawa-1 ist der älteste Reaktorblock der Tohoku Electric, die neben Onagawa-1, -2 und -3 noch Higashidori-1 in der Präfektur Aomori betreibt. Der Block wurde 1984 kommerziell in Betrieb genommen. Danach folgten Onagawa-2 (1995), Onagawa-3 (2002) und Higashidori-1 (2005). Onagawa-1 ist auch die leistungsmässig kleinste Einheit des Unternehmens. Onagawa-2 und -3 weisen eine elektrische Nettoleistung von je 796 MW auf. Higashidori-1 ist mit 1067 MW die leistungsstärkste Einheit dieses Stromversorgers.
Die Tohoku Electric hat bis heute für zwei Einheiten bei der japanischen Nuclear Regulation Authority (NRA) ein Wiederinbetriebnahme-Gesuch eingereicht: im Dezember 2013 für Onagawa-2 und im Juni 2014 für Higashidori-1. Ein Gesuch für Onagawa-3 hat das Unternehmen bisher nicht eingereicht.
Das Untergeschoss von Onagawa-2 wurde beim grossen Erdbeben im März 2011 stark erschüttert. Die Tragwerke der Anlage blieben aber «bemerkenswert unbeschädigt», wie ein Experten-Team der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) 2012 feststellte. Onagawa konnte damals sicher heruntergefahren werden. Der Standort soll künftig zusätzlich durch eine 30 m hohe Schutzmauer geschützt werden, die derzeit noch in Bau ist.
Quelle
M.B. nach Tohoku Electric, Medienmitteilung, 25. Oktober 2018
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