Japan: Nachrüstungen für Takahama-3 und -4 provisorisch gutgeheissen
Die japanische Kansai Electric Power Co. darf an den beiden jüngeren der vier Druckwasserreaktoreinheiten am Standort Takahama Nachrüstungen vornehmen. Das Unternehmen hat von der Nuclear Regulatory Authority (NRA) dazu den Entwurf einer provisorischen Genehmigung erhalten.
Der Stromversorger Kansai kann nun mit der vorläufigen Genehmigung der NRA Änderungen an den Reaktorinstallationen von Takahama-3 und -4 vornehmen, um die Einheiten an die neuen, strengeren Sicherheitsauflagen anzupassen. Damit die Genehmigung endgültig wirksam wird, muss sie noch öffentlich aufgelegt werden und der Betriebsfreigabe müssen auch die lokalen Behörden zustimmen.
Für das Unternehmen ist es wichtig, seine Anlagen lange und sicher betreiben zu können, weshalb Anfang Dezember 2014 auch Vorbereitungen für Laufzeitverlängerungen von Takahama-1 und -2 aufgenommen wurden. Die Kansai betreibt an den Standorten Mihama, Ohi und Takahama elf der insgesamt 24 Druckwasserreaktoren Japans. Derzeit stehen in Japan wegen des Reaktorunfalls in Fukushima-Daiichi alle 48 kommerziell genutzten Kernkraftwerkseinheiten des Landes still. Die Kansai hat bei der NRA bisher Wiederinbetriebnahmegesuche für Ohi-3 und -4 sowie für Takahama-3 und-4 eingereicht.
Zusammen mit den vier Anträgen der Kansai sind bei der NRA von 48 möglichen erst 19 Anträge zur Wiederinbetriebnahme eingereicht worden. Die Genehmigung durch die NRA für Takahama-3- und -4 ist erst die zweite, in der die fünf NRA-Commissioners zugestimmt haben. Vorher erhielt einzig die Kyushu Electric Power Co., Betreiberin des Kernkraftwerks Sendai, die NRA-Genehmigung, die beiden Druckwasserblöcke Sendai-1 und -2 wieder in Betrieb zu nehmen. Aufgrund noch offener Arbeitsschritte wird die Inbetriebnahme in Sendai frühestens Anfang 2015 und in Takahama für das Frühjahr 2015 erwartet.
Quelle
M.B. nach Kansai, Medienmitteilung, 17. Dezember, und Jaif, Atoms in Japan, 18. Dezember 2014