Japan: Laufzeitverlängerung für Takahama-1 und -2
Die japanische Nuclear Regulatory Authority (NRA) hat einer Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-1 und -2 um 20 auf 60 Jahre zugestimmt.
Das Kernkraftwerk Takahama umfasst vier Blöcke. Takahama-1 und -2 gehören zu den ältesten Japans. Sie wurden 1974 beziehungsweise 1975 in Betrieb genommen. Die Kansai Electric Power Company reichte im April 2015 einen Antrag auf Laufzeitverlängerung um 20 Jahre bei der NRA ein. Takahama-1 und -2 – die derzeit nicht am Netz sind – verfügen noch über eine spezielle Betriebsbewilligung, die nur bis Ende Juli 2016 gültig ist. Die Laufzeit von Kernkraftwerken ist in Japan wie in den USA grundsätzlich auf 40 Jahre beschränkt. Mit Zustimmung der NRA kann sie um 20 Jahre verlängert werden.
Mit der nun erteilten Verlängerungsgenehmigung kann Block 1 bis 2034 und Block 2 bis 2035 am Netz bleiben. Die Wiederinbetriebnahme wird nicht sofort erfolgen, da die Kansai zuerst Sicherheitsnachrüstungen für JPY 200 Mrd. (CHF 1,8 Mio.) durchzuführen hat.
Takahama-3 und -4 bleiben vorerst abgeschaltet
Takahama-3 und -4 haben alle Sicherheitsprüfungen bestanden und die Wiederinbetriebnahme-Genehmigung von den lokalen Behörden erhalten. Aber der Otsu District Court untersagte im März 2016 mit einer einstweiligen Verfügung den Betrieb der beiden Einheiten. Anwohner hatten der Kansai ungenügende Sicherheitsvorkehrungen sowie Unterschätzung des Erdbebenrisikos vorgeworfen und erfolgreich Klage eingereicht.
Quelle
M.A. nach NucNet, 20. Juni 2016