Japan: Gericht kippt Betriebsverbot für Ikata-3

Ein japanisches Gericht hat den Entscheid aufgehoben, wonach die Kernkraftwerkseinheit Ikata-3 der Shikoku Electric Power Company ausser Betrieb bleiben musste. Weitere Gerichtsentscheide betreffen Genkai-3 und -4 sowie Tokai-2.

25. März 2021

Ein Richter des Hiroshima High Court hatte im Januar 2020 eine einstweilige Verfügung gegen den Betrieb der Kernkraftwerkseinheit Ikata-3 erlassen und damit Klägern Recht gegeben, die argumentierten, dass die nationale Regulierungsbehörde die Vulkanausbruchs- und Erdbebenrisiken nicht richtig eingeschätzt habe. Dagegen hatte die Betreiberfirma Shikoku Electric Power Berufung eingelegt. Dieser Berufung hat das gleiche Gericht nun stattgegeben und die einstweilige Verfügung aufgehoben. Damit kann die 846-MW-Einheit Ikata-3 in der Präfektur Ehime im Südwesten Japans den Betrieb wieder aufnehmen.

Genkai-3- und -4
In einem ähnlichen Fall wies ein Gericht einen Antrag auf Aussetzung des Betriebs der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Genkai in der Präfektur Saga im Südwesten Japans wegen angeblicher Sicherheitsbedenken am 12. März 2021 ebenfalls ab. Die Kläger, darunter auch Anwohner, hatten gefordert, dass die Kyushu Electric Power Company den Betrieb von Genkai-3 und -4 wegen angeblicher Sicherheitsbedenken einstelle. Ihrer Ansicht nach hätten die Aufsichtsbehörde und die Kyushu Electric die sogenannte Standardbodenbewegung oder maximale Erschütterung, die ein Reaktor bei einem möglichen Erdbeben aushalten könnte, unterschätzt.

Tokai-2
Hingegen suspendierte ein japanisches Gericht am 18. März 2021 den Betrieb der Einheit Tokai-2 nordöstlich von Tokio. Das Gericht ist der Meinung, dass es an Evakuierungsplänen mangelt. Tokai-2, ein 1060-MW-Siedewasserreaktor, der 1978 den Betrieb aufgenommen hatte, ist seit dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi vom Netz, während die Betreiberfirma Japan Atomic Power Company an der Erfüllung der nach 2011 verschärften Vorschriften arbeitet.

Quelle

M.R. nach NucNet, 18. März 2021

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