Japan: 60 Jahre für Takahama-3 und -4

Die japanische Atomaufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit (NRA) hat der Laufzeitverlängerung um 20 auf 60 Jahre der Kernkraftwerkseinheiten Takahama-3 und -4 in der Präfektur Fukui zugestimmt.

7. Juni 2024
Takahama-3 und -4 in Japan
Die Betriebsdauer der Blöcke-3 und -4 des japanischen Kernkraftwerks Takahama wurde um je 20 auf 60 Jahre verlängert.
Quelle: Jaif

Im Jahr 2025 erreichen die Druckwasserreaktoreinheiten (je 870 MW) – Takahama-3 (im Januar) und Takahama-4 (im Juni) – die gesetzlich festgelegte Laufzeit von 40 Jahren. Ohne genehmigte Verlängerung dürfen Kernkraftwerke in Japan derzeit nicht länger in Betrieb bleiben. Im April 2023 hatte die Besitzerin und Betreiberin von Takahama, die Kansai Electric Power Co., bei der NRA einen Antrag gestellt, um die Betriebsdauer der beiden Blöcke 3 und 4 von ursprünglich 40 auf 60 Jahre zu verlängern.

Im Rahmen von Evaluierungssitzungen und Vor-Ort-Untersuchungen bestätigte die NRA die Ergebnisse der beiden zuvor von Kansai durchgeführten Sonderinspektionen, die für einen Betrieb über 40 Jahre hinaus erforderlich sind. Die NRA stimmte daraufhin dem Verlängerungsantrag ohne Einwände zu.

Neben Takahama-3 und -4 können bereits Takahama-1 und -2 sowie Mihama-3 (Kansai EP) sowie Tokai-2 (Japan Atomic Power Company) und Sendai 1 und -2 (Kyushu Electric Power Co.) 60 Jahre betrieben werden.

Neues Gesetz tritt Mitte 2025 in Kraft
Im Dezember 2022 genehmigte die NRA einen Gesetzesentwurf, der es ermöglicht, Reaktoren länger als die derzeitige Höchstdauer von 60 Jahren zu betreiben. Demnach müssen die Betreiber von Reaktoren, die 30 Jahre oder länger in Betrieb sind, einen langfristigen Reaktormanagementplan aufstellen und mindestens alle zehn Jahre die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einholen, wenn sie die Reaktoren weiter betreiben wollen. Mit der neuen Regelung wird die Betriebsdauer der Reaktoren über 60 Jahre hinaus verlängert, indem die Dauer, in der sie für Inspektionen ausser Betrieb sind, von der Gesamtbetriebsdauer abgezogen wird.

Das neue Gesetz tritt im Juni 2025 in Kraft. Im Rahmen der neuen Energiepolitik, welche die Kernenergie als «eine Energiequelle, die zur Versorgungsicherheit beiträgt und einen hohen Dekarbonisierungseffekt aufweist», bezeichnet, will Japan die Nutzung bestehender Reaktoren maximieren, indem es so viele von ihnen wie möglich wieder in Betrieb nimmt und die Betriebsdauer älterer Reaktoren über die derzeitige Grenze von 60 Jahren hinaus verlängert. Die Regierung sagte auch, dass das Land fortgeschrittene Reaktoren entwickeln wird, um die stillgelegten zu ersetzen.

Quelle

M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, Medienmitteilung, 4. Juni 2024

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