Jahresberichte 2014 des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2014 insgesamt rund CHF 6,1 Mrd. (2013: CHF 5,28 Mrd.), was den geforderten Sollbestand um rund CHF 500 Mio. übertrifft. Die Anlagerendite im Jahr 2014 betrug rund 11,5% (2013: 7,3%). Dies geht aus den Jahresberichten hervor, die der Bundesrat am 3. September 2015 genehmigt hat.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt CHF 20,654 Mrd. (Preisbasis 2011). Davon haben die Betreiber bereits 5,3 Mrd. direkt bezahlt. Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke werden 1,709 Mrd. (Preisbasis 2011) betragen. Diese Kosten werden die Betreiber direkt finanziert und sie sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012–2016 entsprechend verabschiedet.
Revision der SEFV
Am 25. Juni 2014 beschloss der Bundesrat eine Revision der SEFV. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in die beiden Fonds einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3,5% und eine Teuerungsrate von 1,5% zugrunde gelegt. Zudem wird ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die vorausberechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Verwaltungskommission eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge haben die beitragspflichtigen Betreiber (mit einer Ausnahme) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Stilllegungsfonds für Kernanlagen
Der Stilllegungsfonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen werden sich auf rund CHF 2,974 Mrd. (Preisbasis 2011) belaufen. Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, das heisst durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.
Ende 2014 betrug das angesammelte Fondskapital 1,951 Mrd. (2013: 1,697 Mrd.). Der Sollbetrag per 31. Dezember 2014 liegt bei 1,801 Mrd. Bei einer Anlagerendite von 11,52% (2013: 7,19%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 198 Mio. (2013: Gewinn von 111 Mio.) aus.
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke
Der Entsorgungsfonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke entstehen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund CHF 15,970 Mrd. (Preisbasis 2011). Bis Ende 2014 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5,3 Mrd. bereits direkt bezahlt (beispielsweise für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung des Zentralen Zwischenlagers, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2,2 Mrd. laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8,4 Mrd. mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.
Ende 2014 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 4,115 Mrd. (2013: 3,578 Mrd.). Der Sollbetrag per 31. Dezember 2014 betrug 3,743 Mrd. Bei einer Anlagerendite von 11,5% (2013: +7,38%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 418 Mio. aus (2013: 240 Mio.).
Quelle
M.A. nach Bundesrat, Medienmitteilung, 3. September 2015