Jahresberichte 2008 des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds
Die globale Finanzmarktkrise wirkt sich auch auf den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen aus: Beide schlossen im Jahr 2008 mit rund 20% im Minus. Dies geht aus den Jahresberichten hervor, die der Bundesrat am 11. September 2009 genehmigt hat.
Beide Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der am 11. September 2009 die definitiven Jahresberichte und Jahresrechnungen genehmigt und die zuständige Kommission entlastet hat. Das Bundesamt für Energie hatte bereits am 27. Mai 2009 an einem Mediengespräch darüber informiert, dass aufgrund der provisorischen Jahresabschlüsse 2008 für beide Fonds mit Verlusten von rund 20% zu rechnen sei.
Stilllegungsfonds für Kernanlagen
Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2,2 Mrd. (Preisbasis 2006). Diese Kosten müssen vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt werden.
Ende 2008 betrug das angesammelte Fondskapital 1069 Mio. (2007: 1322 Mio.). Bei einer Anlagerendite von -18,96% (2007: -0,13%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 250 Mio. aus (2007: Verlust von 2 Mio.).
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke
Der Entsorgungsfonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die voraussichtlichen Entsorgungskosten belaufen sich auf rund CHF 13,4 Mrd. (Preisbasis 2006). Bis Ende 2008 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 4,5 Mrd. direkt bezahlt (z.B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2,5 Mrd. laufend direkt bezahlt haben. Durch den Fonds müssen somit noch 6,4 Mrd. sichergestellt werden.
Ende 2008 betrug das angesammelte Fondskapital 2308 Mio. (2007: 3012 Mio.). Bei einer Anlagerendite von -21,78% (2007: -0,7%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 649 Mio. aus (2007: Verlust von 17 Mio.).
Langfristiger Anlagehorizont
Die beiden Fonds sind auf einen langjährigen Anlagehorizont ausgerichtet. Die Zahlungen aus den Fonds erfolgen erst nach Ausserbetriebnahme der gegenwärtig noch in Betrieb stehenden Kernkraftwerke. Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie die in die Fonds einzuzahlenden Beiträge werden alle fünf Jahre überprüft und neu festgelegt. Fällt das angesammelte Kapital aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten unter eine von der Kommission bestimmte Bandbreite, werden die Jahresbeiträge während der laufenden Veranlagungsperiode neu festgelegt.
Keine Rückzahlungen an die Betreiber
Ende 2007 waren aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen (neue angenommene Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke von 50 Jahren) in beiden Fonds Überschüsse von rund 525 Mio. zu verzeichnen. Im Jahr 2008 wurden den Betreibern davon insgesamt 80 Mio. zurückbezahlt. Nach dem schlechten Anlagejahr 2008 weisen die beiden Fonds eine Unterdeckung von insgesamt 243,3 Mio. auf, so dass im laufenden Jahr keine Rückerstattungen erfolgen.
Die beiden Jahresberichte sind deutsch und französisch online erhältlich.
Quelle
D.S. nach Bundesamt für Energie, Medienmitteilung, 11. September 2009