Jahresbericht 2021: Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2021 insgesamt CHF 9,664 Mrd. (2020: CHF 8,852 Mrd.). Dies geht aus den Jahresberichten und Jahresrechnungen hervor, die der Bundesrat am 7. September 2022 genehmigt hat.
Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der ausgedienten Brennelemente, der nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für das Zwischenlager. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt.
Stilllegungsfonds für Kernanlagen
Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerkseinheiten und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) vom 2. Dezember 2020 auf CHF 3,779 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016).
Ende 2021 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 3,037 Mrd. (2021: CHF 2,822 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 2,658 Mrd. resultierte damit per Ende 2021 ein Überschuss von CHF 378,8 Mio. (2020: Überschuss CHF 198,2 Mio.). Bei einer Anlagerendite von +8,27% (2020: +3,87%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2021 einen Gewinn von CHF 229,7 Mio. aus (2020: Gewinn von CHF 105,5 Mio.).
Entsorgungsfonds für Kernanlagen
Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der ausgedienten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss Festlegung der Verwaltungskommission des Stenfo vom 2. Dezember 2020 auf CHF 20,077 Mrd. (Basis Kostenstudie 2016). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (beispielsweise für Untersuchungen der Nagra) und von den Betreibern laufend und direkt bezahlt werden.
Ende 2021 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 6,627 Mrd. (2020: CHF 6,030 Mrd.). Gegenüber dem Soll-Betrag von CHF 5,718 Mrd. resultierte damit per Ende 2021 ein Überschuss von CHF 909 Mio. (2020: Überschuss CHF 669 Mio.). Bei einer Anlagerendite von +9,35% (2019: +4,14%%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2021 einen Gewinn von CHF 561,5 Mio. aus (2020: Gewinn von CHF 245 Mio.).
Neue Zuständigkeiten für die Festlegung der Kosten
Gegen die im April 2018 erlassene Verfügung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zur Festlegung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten legten die Betreiber Beschwerde ein. Darin stellten sie die Zuständigkeit des Uvek für die Kostenfestlegung in Frage. Mit Urteil vom 6. Februar 2020 hiess das Bundesgericht diese Beschwerde gut und überwies die Festsetzung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für die Veranlagungsperiode 2017–2021 an die Verwaltungskommission des Stenfo. Mit einer Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV), die per 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, hat das Uvek die entsprechende Anpassung der Zuständigkeiten umgesetzt.
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 7. September 2022
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