IRRS-Mission fordert im Abschlussbericht nationale Strategie für Kompetenzerhalt
Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat den Abschlussbericht zur Überprüfung der nuklearen Aufsicht in der Schweiz vorgelegt. Demnach agiert das Ensi als unabhängige und fortschrittliche Aufsichtsbehörde im Einklang mit den international geltenden Sicherheitsstandards. Die grösste Herausforderung für die Aufsicht in der Schweiz sieht das Expertenteam der IRRS-Mission 2021 im langfristigen Kompetenzerhalt für die nukleare Sicherheit.
«Das ENSI ist eine fortschrittliche und kompetente Aufsichtsbehörde, die sicherstellt, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag unabhängig erfüllt.» Dieses Fazit ziehen die Expertinnen und Experten der IAEO in ihrem Abschlussbericht zur IRRS-Mission in der Schweiz.
Eine IRRS-Mission besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: aus der vorgängigen Selbstbewertung des nationalen Aufsichtssystems (Self-Assessment) und aus der Überprüfung während der Mission durch ein Team internationaler Expertinnen und Experten, das die IAEO zusammenstellt.
Die IRRS-Mission 2021 fand vom 18. bis 29. Oktober 2021 in der Schweiz zur Überprüfung der nuklearen Aufsicht statt. Bereits beim Abschlusstreffen am 29. Oktober hatte das Expertenteam der Schweizer Aufsicht bestatigt, dass ihre Tätigkeit samt Regelwerk und Gesetzesverankerung die nukleare Sicherheit wahren kann. Nun liegt der Abschlussbericht der IRRS-Mission in der Schweiz vor.
Verbesserungsvorschläge ans Ensi und an den Bund
Das Expertenteam hat sieben Empfehlungen (Recommendations) und 13 Vorschläge (Suggestions) zu Verbesserungspotenzial ausgesprochen. In zwei Bereichen hat das Ensi im internationalen Vergleich vorbildlich abgeschnitten (Good Practice).
Die grösste Herausforderung in der Schweiz sieht das Expertenteam darin, die Kompetenz der für die Sicherheit zuständigen Stellen langfristig zu erhalten und auszubauen, insbesondere in Hinblick auf den Ausstieg aus der Kernenergie. Die Schweizer Regierung solle den Bedarf an Fachwissen evaluieren und Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit der in Betrieb befindlichen Kernanlagen, der Kernanlagen in Stilllegung und der Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle zu gewährleisten.
Weitere Verbesserungsvorschläge, die an den Bund gerichtet sind:
- gesetzlichen Bestimmungen ausarbeiten, die auch die strafrechtliche Verfolgung einer Betreiberin anstelle einer Einzelperson ermöglichen,
- verbindliche Pflicht der Bewilligungsinhaber einführen, die Öffentlichkeit über sicherheitsrelevante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Anlagen zu informieren, und
- Rechtsgrundlage schaffen, damit alle Kernanlagen periodischen Sicherheitsüberprüfungen nach einem abgestuften Konzept unterzogen werden.
Verbesserungsvorschläge ans Ensi:
- Aktualisierung der Vollzugsverfahren für Inspektionen und der Inspektionsprozesse,
- weitere Harmonisierung des Ensi-Regelwerks mit IAEO-Sicherheitsstandards und
- weitere Überarbeitung des Managementsystems.
«Good Practice» für Aufsichtskultur und eigene Sicherheitskultur
Im Abschlussbericht als «Good Practice» wurde einerseits die stetig weiterentwickelte und verbesserte Sicherheitskultur des Ensi hervorgehoben. Andererseits habe die Art und Weise (Aufsichtskultur), wie das Ensi die Sicherheitskultur bei den Betreiberinnen fördere, Vorbildcharakter.
Darüber hinaus erhielt die Schweiz gute Noten unter anderem:
- dafür, wie das Ensi einerseits die Aufsicht wahrnimmt und andererseits die Anforderungen an die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in den Kernanlagen durchsetzt,
- für die Zusammenarbeit aller an Genehmigungsverfahren für kerntechnische Anlagen beteiligten Behörden und
- für die regelmässige eigene Sicherheitsüberprüfung des Ensi-Personals, einschliesslich der Kontrolle auf Unparteilichkeit.
Das Ensi werde die Verbesserungsvorschläge der IRRS-Mission gemeinsam mit den involvierten Behörden angehen, schreibt die Aufsichtsbehörde in einer Mitteilung. In den kommenden Jahren werde sich die IAEO in einer Follow-Up-Mission von der Entwicklung ein Bild machen.
Quelle
M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 25. April 2022