Ikata-3 entspricht neuen japanischen Sicherheitsrichtlinien

Die japanische Nuclear Regulation Authority (NRA) ist am 20. Mai 2015 in einem vorläufigen Bericht zum Schluss gekommen, dass die Kernkraftwerkseinheit Ikata-3 die verschärften regulatorischen Richtlinien erfüllt. Der Bericht geht nun in die öffentliche Anhörung.

12. Juni 2015

Die NRA erstellte einen vorläufigen Bericht, der die Kompatibilität der japanischen Kernkraftwerkseinheit Ikata-3 mit den verschärften japanischen Sicherheitsrichtlinien bestätigt. Der Bericht wurde nun der Atomic Energy Commission (JAEC) und dem Ministry of Economy, Trade and Industry (Meti) zur Stellungnahme übergeben, wie es das Gesetz vorsieht. Zusätzlich folgt eine einmonatige öffentliche Vernehmlassung, bevor die NRA den Bericht fertigstellen kann.

Nachdem der definitive NRA-Bericht vorliegt, benötigt die Betreiberin von Ikata-3, die Shikoku Electric Power Co., zudem sowohl das Einverständnis der Präfektur als auch der lokalen Behörden, bevor der Reaktor wieder angefahren werden könnte. Zudem müssen die Baupläne für Nachrüstungen sowie revidierte Betriebssicherheitsprozesse gutgeheissen werden.

Auf dem Gelände von Ikata-3 werden zurzeit zusätzliche Sicherheitsmassnahmen umgesetzt. Angesichts des vorliegenden Zeitplanes könnte der Ikata-3 frühestens im Winter 2015 wieder ans Netz gehen, schreibt das Japan Atomic Industrial Forum (Jaif).

Neue seismische Annahmen

Die Shikoku hatte den Antrag zur Wiederinbetriebnahme am 8. Juli 2013 eingereicht, genau an dem Tag, an dem die neuen regulatorischen Vorschriften in Kraft traten. Mehr als ein Jahr nahmen anschliessend die Diskussionen über die Auswirkungen eines langen tektonischen Bruchs in Anspruch. Die sogenannte Japan Median Tectonic Line verläuft rund 8 km vor der Küste Ikatas. Die Betreiberin von Ikata-3 erhöhte nun in ihren Berechnungen die geschätzte Erdbeschleunigung von ursprünglich 570 Gal (5,7 m/s2) auf 650 Gal (6,5 m/s2). Als Konsequenz daraus verschob die Shikoku den Standort ihres Notfallzentrums auf dem Gelände von Ikata-3.

5. Einheit mit NRA-Zwischenbericht

Ikata-3 ist die fünfte Einheit, für welche die NRA einen Zwischenbericht erstellt hat – nach Sendai-1 und -2 sowie Takahama-3 und -4. Diese vier Einheiten haben von der NRA bereits die definitive Bewilligung erhalten, um Nachrüstungen vorzunehmen und den Betrieb wieder aufzunehmen. Bei Takahama-3 und -4 sind jedoch noch Klagen hängig.

Quelle

S.Ry. nach Jaif, Atoms in Japan, 20. Mai 2015

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