IAEO: 50-jähriges Bestehen von Safeguards-Abkommen

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) fördert die sichere und friedliche Nutzung von Kerntechnologien. Um die Verbreitung von Kernwaffen frühzeitig aufzudecken und den Missbrauch von Kernmaterial und -technologie zu verhindern, ergreift sie Sicherungsmassnahmen im Rahmen von Sicherungsabkommen. Das erste solche Abkommen wurde vor 50 Jahren mit Finnland geschlossen.

22. Apr. 2022
IEAO-Generaldirektor Grossi in Olkiluoto
Der IAEO-Generaldirektor, Rafael Mariano Grossi, besucht das Kernkraftwerk Olkiluoto in Finnland, eine Anlage, die unter der Aufsicht der IAEO steht.
Quelle: D. Calma/IAEO

Die IAEO fördert die friedliche Nutzung der Kerntechnologie. Sie verfolgt drei Aufgabenschwerpunkte: Wissenschaft und Kerntechnologie, nukleare Sicherheit (safety) und Sicherung (security) sowie Sicherungsmassnahmen (safeguards) und Überprüfung (verification).

Die Sicherungsmassnahmen stehen in engem Zusammenhang mit dem Atomwaffensperrvertrag (Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag, NVV), der die Verbreitung von Kernwaffen verbietet und zur Abrüstung von Kernwaffen verpflichtet sowie das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie festhält. Der NVV wurde am 1. Juli 1968 von den USA, der damaligen Sowjetunion und Grossbritannien unterzeichnet und trat am 5. März 1970 in Kraft. Die Schweiz hat ihn am 9. März 1977 ratifiziert. Zentraler Punkt des Vertrags ist ein Safeguards-System unter der Verantwortung der IAEO.

Rechtlicher Rahmen für Sicherungsmassnahmen
«Die Unterzeichnungsmöglichkeit des Atomwaffensperrvertrags bedeutete, dass die IAEO und ihre Mitgliedstaaten ein Abkommen ausarbeiten mussten, das einen Staat dazu verpflichtete, der IAEO eine vollständige Deklaration seines gesamten Kernmaterials und der damit verbundenen Aktivitäten zu übermitteln, und die IAEO dazu verpflichtete, dies zu überprüfen», sagt Peri Lynne Johnson, Rechtsberaterin und Direktorin des Büros für Rechtsangelegenheiten der IAEO.

«1972 genehmigte der Gouverneursrat der IAEO [das Musterabkommen] ‹INFCIRC/153 (corrected)› als Grundlage für die Aushandlung eines umfassenden Sicherungsabkommens (comprehensive safeguard agreement, CSA) zwischen der Organisation und Staaten ohne Kernwaffen, die Vertragsparteien des NVV sind. Seitdem werden CSAs auf dieser Grundlage abgeschlossen», so die Rechtsberaterin. Gemäss IAEO gibt es 178 Staaten, in denen ein CSA in Kraft ist. Das erste CSA wurde mit Finnland geschlossen und trat vor rund fünfzig Jahren, am 9. Februar 1972, in Kraft.

Verifikation der Vertragseinhaltung auch vor Ort
«Sicherungsmassnahmen sind technische Massnahmen, mit denen die IAEO überprüft, ob die Staaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zur ausschliesslichen Nutzung von Kernmaterial und -technologie zu friedlichen Zwecken nachkommen», schreibt die IAEO: «In den Sicherungsabkommen zwischen der IAEO und den Staaten sind die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien sowie die spezifischen Abläufe zur Umsetzung der damit verbundenen Verpflichtungen festgelegt.»

Gemäss IAEO werden die Sicherungsüberprüfungen in einem jährlichen Zyklus durchgeführt. Sie beinhalten: das Sammeln und Bewerten relevanter Informationen über verschiedenste Kanäle, das Entwickeln eines Überwachungskonzepts, das Planen, Durchführen und Evaluieren von Überwachungstätigkeiten (vor Ort als auch am IAEO-Hauptsitz in Wien) sowie das Ziehen von Schlussfolgerungen seitens IAEO aus der Überwachung.

Genügend Handhabe nur dank Zusatzprotokoll
«Die im Rahmen von CSAs durchgeführten Aktivitäten machen den grössten Teil der nuklearen Verifikationsarbeit der IAEO aus», erklärt Massimo Aparo, stellvertretender Generaldirektor der IAEO und Leiter der Abteilung Sicherungsmassnahmen. «Doch nur bei CSA-Staaten mit einem in Kraft befindlichen Zusatzprotokoll verfügt die Organisation über die Instrumente, um dieses Verifikationsziel [die Kontrolle des Einsatzes von nuklearem Material ausschliesslich für friedliche Zwecke] vollständig zu erreichen», so Aparo und ergänzt, dass von den 178 Staaten mit einem CSA derzeit 132 Staaten ein Zusatzprotokoll abgeschlossen hätten.

Gemäss IAEO ist ein solches Zusatzprotokoll aufgrund der Erfahrungen notwendig geworden, welche die Organisation im Irak und in Nordkorea in den frühen 1990er-Jahren gemacht hat. Die IAEO habe erkannt, dass ohne ein solches Zusatzprotokoll der Handlungsrahmen zu klein gewesen sei, um nicht deklariertes Kernmaterial und nicht deklarierte Aktivitäten in Staaten mit einem CSA aufzudecken. Dieses Jahr feiert das Zusatzprotokoll sein 25-jähriges Bestehen: Es wurde im Mai 1997 vom Gouverneursrat der IAEO angenommen.

Quelle

B.G. nach IAEO, Medienmitteilung, 5. April 2022 sowie IAEO-Website

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