HSK: Berichte 2005 erschienen

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat am 25. April 2006 die Geschäfts- und Aufsichtsberichte für das Jahr 2005 sowie den Erfahrungs- und Forschungsbericht 2005 veröffentlicht.

24. Apr. 2006

Die HSK kommt zum Schluss, dass die Schweizer Kernanlagen über gute technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen verfügen und diese im Anlagenbetrieb korrekt funktionieren und umgesetzt werden.
Die HSK legt in ihrem Aufsichtsbericht über die nukleare Sicherheit in den Kernanlagen dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke sowie am Zentralen Zwischenlager in Würenlingen (Zwilag) und am Paul Scherrer Institut (PSI) im Berichtsjahr 2005 weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte lagen. Sie ergaben eine maximale berechnete Dosis von weniger als 1 % der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Ebenso sind die Kollektivdosen des Personals (Summe der individuellen Strahlendosen aller beschäftigten Personen) wiederum tief.

Gute Gesamtbewertung der nuklearen Sicherheit

Die HSK stellt in ihrem Aufsichtsbericht 2005 die nukleare Sicherheit der Schweizer Kernanlagen ausführlich dar. Die Auslegung und das Betriebsgeschehen waren in allen beaufsichtigten Anlagen während des ganzen Jahres gut und entsprachen den bewilligten Betriebsbedingungen, mit einer Ausnahme. Diese betrifft eine kurzfristige Abweichung beim Einsetzen eines Brennelements in den Reaktor des Kernkraftwerks Leibstadt während des Stillstands, die auf der siebenstufigen internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der Stufe 1 zugeordnet wurde.
Im Jahr 2005 klassierte die HSK 14 Vorkommnisse (2004: 8 und 2003: 14) in den Kernkraftwerken. Auf die einzelnen Werke bezogen sind dies: zwei Vorkommnisse in Beznau (beide im Block 2), eines in Mühleberg, fünf in Gösgen und sechs in Leibstadt. Im Paul Scherrer Institut (PSI) gab es zwei klassierte Vorkommnisse (Vorjahr: 1 und 2003: 0) zu vermelden. Mit Ausnahme der genannten Situation in Leibstadt waren alle Vorkommnisse ohne Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
Das Kernkraftwerk Leibstadt musste bekanntlich am 28. März 2005 nach einem Generatorschaden abgestellt werden. Nach Ab-schluss der fast fünfmonatigen Reparatur erteilte die HSK am 27. August 2005 die Freigabe zum Wiederanfahren.
Die Sicherheit aller Anlagen sowie der Strahlenschutz des Personals und der Bevölkerung waren durch diese Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.

Entsorgungsnachweis

Die HSK hat im Sommer 2005 die technische Überprüfung des von der Nagra erstellten Entsorgungsnachweises für abgebrannte Brennelemente sowie hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle abgeschlossen. Das Projekt der Nagra bezieht sich auf ein Modelllager im Opalinuston des Zürcher Weinlands. Es soll aufzeigen, dass die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung dieser Kategorien von Abfällen in der Schweiz möglich ist.
In ihrem im Herbst 2005 öffentlich aufgelegten Gutachten kommt die HSK zum Schluss, dass der gesetzlich geforderte Entsorgungsnachweis hiermit erbracht worden ist. Sie weist zudem auf Fragen hin, die im Hinblick auf den Bau eines Tiefenlagers eingehender untersucht werden müssen. Die Standortsuche für ein Tiefenlager wird gemäss einem Sachplan durchgeführt, der zurzeit unter Führung des Bundesamtes für Energie (BFE) erstellt wird.
Die drei veröffentlichten Berichte der HSK (Aufsichtsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht, Geschäftsbericht) sind bei der HSK erhältlich unter der Postadresse: HSK, Informationsdienst, 5232 Villigen-HSK. Der vierte Bericht der HSK, der Strahlenschutzbericht, wird demnächst erscheinen. Die HSK publiziert ihre Berichte auch auf ihrer Website www.hsk.ch.

Quelle

D.S. nach HSK, Medienmitteilung, 25. April 2006 und Berichte 2005

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