Grossbritannien: Vorschlag für Abfallmanagement
Die britische Regierung hat am 7. Dezember 2010 einen Vorschlag veröffentlicht, wie die Betreiber neuer Kernkraftwerke für eine sichere Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten ihrer Anlagen zu sorgen haben, ohne auf den Steuerzahler zurückgreifen zu müssen.
Laut dem Department of Energy and Climate Change (DECC) sind die Betreiber neuer Kernkraftwerke gesetzlich dazu verpflichtet, finanzielle Mittel für die Stilllegung und Entsorgung ihrer Anlagen beiseite zu legen, eine Vorgabe, die Hand in Hand mit den Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien geht. Neue Kernkraftwerksprojekte kommen demnach nur infrage, wenn die Finanzierung keine staatlichen Subventionen erfordert. Im Entwurf der «Funded Decommissioning Programme Guidance» sind die Vorgaben festgehalten, die die Unternehmen noch vor dem Baubeginn eines neuen Kernkraftwerks zu erfüllen haben. Darunter fallen eine sichere Geldanlage und solide Stilllegungspläne.
Ebenfalls am 7. Dezember veröffentlichte die Regierung ein Vernehmlassungsdokument zu den Abgaben für den Transport hoch radioaktiver Abfälle von neuen Kernkraftwerken zum geplanten geologischen Tiefenlager. Die Regierung beabsichtigt, ein Kostendach zu definieren, um Investitionen zu erleichtern und eine gewisse Kostenstabilität für die Betreiber zu gewährleisten. Diese Grenze soll auf das Dreifache der heutigen Kosteneinschätzungen gesetzt werden. Gleichentags hat das DECC eine weitere Vernehmlassung für das Management fester, schwachaktiver Abfälle aus nicht-nuklearen Anlagen publiziert.
Quelle
M.B. nach DECC, Medienmitteilung, 7. Dezember 2010