Grossbritannien startet Advanced Nuclear Framework mit Projektpipeline

Grossbritannien hat mit dem Advanced Nuclear Framework einen neuen Rahmen für fortgeschrittene Kernenergieprojekte vorgestellt. Kernstück ist die United Kingdom Advanced Nuclear Pipeline, ein von der Regierung geführtes Prüf- und Anerkennungsverfahren für privat getragene Projekte. Ziel ist es, ausreichend ausgereiften Vorhaben einen strukturierten Zugang zu den zuständigen Regierungsstellen zu eröffnen und private Investitionen zu erleichtern.

12. Feb. 2026
Ansicht des SMR von Rolls-Royce
Mit dem Advanced Nuclear Framework verfolgt Grossbritannien das Ziel, neben dem ersten SMR-Projekt des Landes von Rolls-Royce SMR auch weitere fortgeschrittene Kernenergieprojekte strukturiert voranzubringen.
Quelle: Rolls-Royce SMR

Mit dem Anfang Februar 2026 vorgestellten Rahmen will Grossbritannien die Entwicklung und den Einsatz fortgeschrittener Kernkraftwerke im Inland beschleunigen und private Investoren anziehen. Kleine, modulare Reaktoren (SMRs) sowie fortgeschrittene, modulare Reaktoren (AMRs) und Mikroreaktoren sollen die Wirtschaft des Landes mit sauberer Energie versorgen und den steigenden Strombedarf, auch infolge des Ausbaus von Rechenzentren, decken.

Laut dem britischen Department for Energy Security and Net Zero (DESNZ) können privat getragene fortgeschrittene Kernkraftprojekte im Rahmen der United Kingdom Advanced Nuclear Pipeline eine begrenzte grundsätzliche staatliche Anerkennung erhalten. Dazu müssen sie festgelegte Reife- und Eignungskriterien erfüllen, die in einem Prüf- und Aufnahmeprozess der Regierung beurteilt werden. Das DESNZ richtet auch eine Anlaufstelle ein, um Projektentwickler bei der Einordnung der Anforderungen in den Bereichen Planungsrecht, nukleare Regulierung und Brennstoffpolitik zu unterstützen und den Austausch mit den zuständigen Behörden zu strukturieren. Ab März können Entwickler Vorschläge zur Aufnahme in die Pipeline einreichen, die dann von Fachleuten der Regierung und der Great British Energy – Nuclear (GBE-N) anhand zentraler Kriterien wie Technologiestand, Entwicklerkompetenz, Finanzierung sowie Standort-, Genehmigungs- und Betriebskonzepten bewertet werden.

Quelle

B.G. nach NucNet, 4. Februar 2026

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