Gorleben wird weiter erkundet
Das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 15. März 2010 bekannt gegeben, dass das Moratorium zur Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle aufgehoben wird. In einem mehrstufigen Verfahren soll nun zunächst geprüft werden, ob Gorleben als Endlager in Frage kommt.
Die bereits im deutschen Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 geregelte Aufhebung des Moratoriums zur Erkundung des Salzstocks Gorleben konkretisiert sich. In einem mehrstufigen Verfahren soll auf der Basis einer Sicherheitsanalyse, eines aktualisierten Endlagerungskonzeptes und eines internationalen Gutachtens unabhängiger Wissenschafter zunächst geprüft werden, ob Gorleben als Endlager in Frage kommt. Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, wird ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens soll durch das Angebot einer intensiven Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Prozess von Anfang an und in allen Phasen gewährleistet sein, betont das BMU in seiner Medienmitteilung.
In einem weiteren Schritt werden das Endlagerkonzept für Gorleben als auch das Erkundungsprogramm angepasst, da sich gegenüber 1998 einige Randbedingungen geändert haben. So wird für die Entsorgung der schwach- und mittelaktiven Abfälle ab dem Jahr 2015 das Endlager Konrad in Salzgitter zur Verfügung stehen und auch die Erwartungen an das Abfallaufkommen haben sich gemäss BMU gegenüber 1998 geändert. Das BMU rechnet mit einem Abschluss der Eignungsprüfung im Zeitraum von 2015 bis 2020.
Gorleben: Langwieriger Prozess …
Die Suche nach einem Endlagerstandort in Deutschland begann im Jahr 1976, als eine Projektgruppe durch die Niedersächsische Landesregierung beauftragt wurde, einen geeigneten Standort für ein «Nukleares Entsorgungszentrum» aus den mehr als 200 norddeutschen Salzstöcken auszuwählen. Der Salzstock Gorleben wurde ein Jahr später als möglicher Endlagerstandort für alle Arten radioaktiver Abfälle benannt. Dessen Erkundung fand in den Jahren 1979 bis 1985 zunächst übertägig statt. Die Entscheidung zur untertägigen Erkundung fiel 1983. Im Jahr 1986 startete die untertägige Erkundung, wobei in der ersten Projektphase die beiden Schächte Gorleben 1 und 2 auf 933 m bzw. 840 m abgeteuft wurden. Im Rahmen der zweiten Projektphase wurden die notwendigen Strecken aufgefahren sowie die geologischen Verhältnisse in den Strecken kartiert und eine Vielzahl von Erkundungsbohrungen durchgeführt, um die geophysikalischen Eigenschaften sowie den strukturellen Aufbau des Salzgesteins zu klären.
… mit Zwangspause
Am 1. Oktober 2000 wurden die Erkundungsarbeiten aufgrund des Moratoriums für mindestens drei, längstens aber zehn Jahre unterbrochen. Die damalige Bundesregierung sah im Zusammenhang mit den laufenden internationalen Diskussionen die Notwendigkeit, die Eignungskriterien für ein Endlager fortzuentwickeln und die Gesamtkonzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu überarbeiten. Es sollte vermieden werden, während der Prüfung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen Investitionen zu tätigen, die nicht zur Klärung dieser Fragen beitragen konnten.
Die Ergebnisse zu den sicherheitstechnischen Fragen veröffentlichte das Bundesamt für Strahlenschutz im Jahre 2005 in einem Synthesebericht. Sie waren eine Grundlage für die Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung (Eignungskriterien) im Juli 2009. Damit waren die sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragestellungen beantwortet und die Voraussetzungen für die Aufhebung des Moratoriums gegeben.
Insgesamt sind für das Projekt Gorleben von 1977 bis Ende 2007 Kosten in Höhe von rund EUR 1,5 Mrd. entstanden, die zu 96,5% die Elektrizitätsversorgungsunternehmen finanziert haben, meldet das BMU.
Quelle
D.S. nach BMU, Medienmitteilung, 15. März 2010
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