Geologische Tiefenlager: keine Sondierbohrungen in Etappe 2
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hält den geologischen Kenntnisstand der Nagra für ausreichend, um die Sicherheit der potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager zu beurteilen und zu vergleichen. Daher sind laut Ensi in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager keine Sondierbohrungen nötig.
Im Herbst 2011 endet die erste Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager mit dem Entscheid des Bundesrats über die Festlegung der sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete. In Etappe 2 muss die Nagra mindestens je zwei Standorte für ein Lager für hochradioaktive Abfälle (HAA) und ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) vorschlagen. Laut Ensi verfügt die Nagra dafür über ausreichende Kenntnisse, sobald sie die begonnenen und geplanten Untersuchungen abgeschlossen und die vom Ensi schon geforderten Ergänzungen erbracht hat. Zu diesem Schluss kommt das Ensi in seiner Stellungnahme vom 28. März 2011 zum Bericht der Nagra von November 2010. Demnach sind für Etappe 2 auch «keine im Sinne des Kernenergiegesetzes bewilligungspflichtigen erdwissenschaftlichen Untersuchungen (z. B. Sondierbohrungen) erforderlich». Die zweite Etappe des Verfahrens wird voraussichtlich vom Herbst 2011 bis 2015/16 dauern. Dabei stehen die Partizipation, also die Mitwirkung der Regionen, sowie sicherheitstechnische Analysen und Vergleiche der Standorte im Vordergrund.
Quelle
M.Re. nach BFE, Medienmitteilung, 28. März 2011