Geologische Tiefenlager: Anhörung zu potenziellen Standortgebieten
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 23. August 2010 darüber orientiert, dass nun alle Berichte, Stellungnahmen und Gutachten zu den von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen sechs potenziellen Standortgebieten vorliegen. Damit ist der Weg frei für Kantone, Nachbarstaaten, Parteien, Organisationen und die interessierte Bevölkerung, offiziell dazu Stellung zu nehmen.
Jetzt kommt die seit Frühling 2008 laufende Etappe 1 der Standortsuche in die Schlussphase: Sämtliche Berichte, Gutachten, Stellungnahmen, Methoden, ein zusammenfassender Erläuterungsbericht sowie der Entwurf des Ergebnisberichts mit Objektblättern liegen gemäss BFE vor. Die Objektblätter beschreiben die räumlichen Festlegungen und sind mit Kartenausschnitten illustriert. Der Ergebnisbericht gibt die Gesamtbeurteilung des BFE zur Etappe 1 wieder. Aufgrund der vorliegenden Resultate empfiehlt das BFE, sämtliche von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete in der Etappe 2 weiterzuverfolgen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2011 zum Abschluss der Etappe 1 entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Prinzipiell erfolgt die Standortsuche in drei Etappen. Jede der drei Etappen endet mit einem Bundesratsentscheid, wobei vorgängig jeweils eine dreimonatige öffentliche Anhörung stattfindet.
Bisher erreichte Etappenziele
Gemäss den Vorgaben des Sachplans geologische Tiefenlager schlug die Nagra im Herbst 2008 sechs potenzielle Standortgebiete für die Lagerung radioaktiver Abfälle vor. Es sind dies für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle die Regionen Bözberg, Jura-Südfuss, Nördlich Lägeren, Südranden, Wellenberg und Zürich Nord-Ost (Zürcher Weinland). Die Standortgebiete Bözberg, Nördlich Lägeren und Zürich Nord-Ost eignen sich auch für hochradioaktive Abfälle.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat im Februar 2010 und die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) im Mai 2010 ihr Sicherheitsgutachten zu diesen Vorschlägen vorgelegt. Weiter hat das BFE im Dezember 2009 die provisorischen Planungsperimeter und im Juni 2010 die provisorischen Standortregionen festgelegt. Letztere umfassen die Gemeinden, die in der Mitte 2011 beginnenden Etappe 2 der Standortsuche in die regionale Partizipation eingebunden werden. Ebenfalls im Juni 2010 hat der Bund die Methodik für eine kantonsübergreifende Studie über die wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers vorgestellt. Diese Beurteilungsmethodik wurde anhand einer fiktiven Standortregion getestet und kommt in Etappe 2 zur Anwendung.
Quelle
M.B. nach BFE, Medienmitteilung, 23. August 2010