Gegenvorschlag zu Initiative «Mühleberg vom Netz» in Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Vernehmlassung seines Gegenvorschlags zur Initiative «Mühleberg vom Netz» lanciert. Das Kernkraftwerk Mühleberg soll demnach in Absprache mit der Betreiberin – der BKW AG – so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 2022 vom Netz. Ein mit der BKW koordinierter Ausstieg vermeide Haftungsrisiken für den Kanton. Zudem konkretisiere der Gegenvorschlag die Energiepolitik des Kantons Bern, die einen geordneten Atomausstieg vorsehe.

7. März 2013

Im Februar 2012 reichte ein Komitee die Initiative «Mühleberg vom Netz» ein. Die Initiative verlangt, dass der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär der BKW dafür sorgt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg sofort ausser Betrieb genommen wird. Der Regierungsrat beschloss im Oktober 2012, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Initiative enthält grosse Haftungsrisiken für Kanton

Laut Regierungsrat könnte die von der Initiative geforderte sofortige Abschaltung von Mühleberg zu massiven Folgekosten für den Kanton Bern führen. Denn der Kanton könne eine sofortige Abschaltung gar nicht verfügen – die Kompetenz dazu liegt allein beim Bund – und müsste sie als Mehrheitsaktionär der BKW erzwingen. Weil sich die vom Kanton dafür beauftragten Verwaltungsräte mit einem solchen Entscheid nicht gewinnorientiert verhalten würden, wäre der Kanton gegenüber den anderen Aktionären haftbar, erläuterte Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer – Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin des Kantons Bern – die Überlegungen des Regierungsrats an einer Medienkonferenz. Die Schadenersatzforderungen könnten sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen, warnte sie. Ein solches Haftungsrisiko könne der Kanton nicht eingehen. Zudem stehe die Initiative im Widerspruch zur aktuellen Energiepolitik, die einen gezielten, aber geordneten Ausstieg aus der Kernenergie anstrebe.

Der nun ausgearbeitete Gegenvorschlag sieht vor, dass der Kanton als Mehrheitsaktionär dafür sorgt, dass Mühleberg in Absprache mit der BKW-Geschäftsleitung möglichst bald ausser Betrieb genommen wird, spätestens aber Ende 2022. Der Termin von Ende 2022 sei gewählt worden, weil er den aktuellen Absichten und der kommunizierten Planung der BKW entspreche, erklärte Egger. Der Regierungsrat sei überzeugt, dass der Gegenvorschlag in jeder Hinsicht zielführender sei als die Initiative.

BKW befürwortet einen geordneten Ausstieg

In einer Stellungnahme erklärte die BKW, sie habe vom Gegenvorschlag, wonach das Kernkraftwerk Mühleberg bis spätestens 2022 vom Netz gehen solle, zur Kenntnis genommen. Sie befürworte einen geordneten Ausstieg. Bei der Erarbeitung ihrer neuen Konzernstrategie «BKW 2030» sei das Unternehmen im Sinne einer Planungsgrundlage von einer Betriebsdauer des Kernkraftwerks Mühleberg bis 2022 ausgegangen. Dies sei eine planerische Annahme und kein Stilllegungsentscheid, stellte die BKW klar. Sie werde bis Ende 2013 – unter Abwägung aller Aspekte – einen Grundsatz- und Investitionsentscheid zum Weiterbetrieb von Mühleberg fällen. Eine vom Kanton angetönte, einvernehmliche und wirtschaftlich optimierte Festlegung des Schliessungszeitpunktes 2022 betrachte die Geschäftsleitung als eine mögliche Lösung. Die BKW betonte weiter, sie wünsche eine möglichst grosse unternehmerische Handlungsfreiheit zu wahren. Deshalb unterstütze sie die Position des Bundesrates in seiner «Energiestrategie 2050», die Laufzeiten der Schweizer Kernkraftwerke allein nach sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien zu richten.

Bis Ende Mai 2013 in Vernehmlassung

Der Gegenvorschlag ist bis Ende Mai 2013 in der Vernehmlassung. Der Regierungsrat wird die Vorlage voraussichtlich Mitte August 2013 zuhanden des Grossen Rates verabschieden.

Quelle

M.A. nach Regierungsrat des Kantons Bern, Mediendokumentation, und BKW, Medienmitteilung, 6. März 2013

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