Garona: grünes Licht unter Auflagen
Das abgeschaltete Kernkraftwerk Santa Maria de Garona soll wieder ans Netz, sofern die Betreiberin Nuclenor SA gewisse Auflagen einhält. Dies hat der spanische Consejo de Seguridad Nuclear (CSN) empfohlen.
Die Nuclenor hatte Santa Maria de Garona (BWR, 446 MW) Anfang Juli 2013 aufgrund einer neuen rückwirkenden Steuer auf Energieproduktion und ausgedienter Brennelemente vom Netz genommen. Im Sommer 2014 reichte sie einen Antrag zur Erneuerung der Betriebsgenehmigung ein. Dies ermöglichte die revidierte Verordnung über nukleare und radioaktive Einrichtungen von Februar 2014. Sie erlaubt die Erneuerung der Betriebsgenehmigung für ein in Spanien bereits vom Netz genommenes Kernkraftwerk zu beantragen, sofern dieses nicht aus Sicherheits- oder Strahlenschutzgründen abgeschaltet werden musste.
Der CSN sprach sich am 8. Februar 2017 mit vier zu einer Stimme unter Auflagen für die Wiederinbetriebnahme von Santa Maria de Garona aus. Das Ministerio de Industria, Energia y Turismo hat nun sechs Monate Zeit die Wiederinbetriebnahme zu genehmigen oder zu verwerfen. Bei einem positiven Entscheid könnte das Kernkraftwerk bis zum 2. März 2031 Strom erzeugen. Das entspricht dem Zeitpunkt, an dem es das sechszigste Betriebsjahr erreicht. Santa Maria de Garona wäre das erste Kernkraftwerk Spaniens, das über 40 Jahre betrieben wird.
Der Grossteil der vom CSN verlangten Auflagen beruhen auf den Erkenntnissen aus dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi von 2011 und den darauf erfolgten Stresstests. Zudem müssen zwei zusätzliche Bedingungen erfüllt sein. Eine davon vor der Brennstoffbeladung und die andere vor der Wiederinbetriebnahme. Die Nuclenor erklärte, sie werde alle Aspekte der CSN-Stellungnahme analysieren und weitere Faktoren berücksichtigen, bevor sie über die Zukunft des Kernkraftwerks entscheide.
Quelle
M.A. nach CNS und Nuclenor, Medienmitteilungen, 8. Februar 2017