Frühjahrssession 2012: neu eingereichte parlamentarische Vorstösse zur Kernenergie
In der Frühjahrssession 2012 wurden wiederum zahlreiche neue parlamentarische Vorstösse zum Thema Kernenergie eingereicht, so zum Ablauf der Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager und zur Festlegung von Laufzeitbegrenzungen für Kernkraftwerke.
Die Parlamentarische Initiative von NR Hans-Jürg Fehr (SP/SH) «Atommüll-Endlager. Rechtsanspruch auf Schadenersatz» (12.411) verlangt, dass für Kantone, Gemeinden, Betriebe und natürliche Personen ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, wenn Schäden aus einem Endlager für radioaktive Abfälle resultieren. Für den Schadenersatz haben die Entsorgungspflichtigen aufzukommen.
NR Hans-Jürg Fehr (SP/SH) erkundigt sich zudem in seiner Interpellation «Töten Atomkraftwerke Embryos?» (12.3147), ob der Bundesrat bereit ist, eine Studie zur Veränderung des Geschlechts-Zahlenverhältnisses bei Lebendgeburten in der Umgebung von Atomanlagen in Auftrag zu geben.
NR Christian van Singer (G/VD) will mit seiner Parlamentarischen Initiative «Haftpflichtversicherung für Kernkraftwerke: Anpassung des Betrags» (12.420), dass im Kernenergiehaftpflichtgesetz die Deckungssumme aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima und der möglichen Schäden im Fall eines grösseren Kernunfalls in der Schweiz angepasst wird. Der Bund soll als Versicherer eingesetzt werden, der die verwalteten Gelder zugunsten von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien anlegt.
Die Parlamentarische Initiative der Grünen Fraktion «Maximale Laufzeit für die bestehenden AKW festlegen» (12.421) fordert, dass für jedes der Schweizer Kernkraftwerke eine maximale Laufzeit festgelegt wird, die in der Energiestrategie 2050 berücksichtigt werden muss. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige Ausserbetriebnahme aus Sicherheitsgründen.
Die Motion der Grünen Fraktion «Energiestrategie 2050. Stromangebotsvariante für mögliche verkürzte AKW Lebensdauer ausarbeiten» (12.3196) verlangt, dass der Bundesrat in seiner Energiestrategie eine dritte Stromangebotsvariante ausarbeitet, in der er den Schwerpunkt auf Energiesparmassnahmen, effiziente Nutzung von Energie und Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien legt.
Die Interpellation «Atommülllager XY ungelöst Nr. 1» (12.3070) von NR Bea Heim (SP/SO) wirft verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Akzeptanz eines Lagers und der regionalen Partizipation auf. Sie erkundigt sich nach Ausschlusskriterien bezüglich der Platzierung von Oberflächenanlagen, beispielsweise im Bereich von Grundwasserströmen und -schutzzonen. Ferner fragt die Interpellation, ob der vom Sachplan gewählte Verfahrensablauf (zuerst Definition Oberflächenanlagen in allen Standortgebieten, dann Wahl des Standorts) sinnvoll sei und ob ein Kombilager oder zwei getrennte Lager für hochaktive Abfälle einerseits und schwach- und mittelaktive Abfälle andererseits geplant werden.
Die Motion von NR Peter Keller (SVP/NW) «Kein Tiefenlager Wellenberg» (12.3273) verlangt, dass der Bundesrat durch eine Gesetzesrevision dafür sorgt, dass das Gebiet Wellenberg nicht weiter als möglicher Standort für radioaktive Abfälle berücksichtigt wird.
Das Postulat von NR Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) «Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinen» (12.3131) fordert den Bundesrat auf, eine Revision des Kernenergiegesetzes zu prüfen, die die Sach- und Entscheidkompetenz bezüglich der Bewilligungsdauer für Kernanlagen vereint. Insbesondere soll geprüft werden, ob das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) nicht nur bei unmittelbarer Gefährdung, sondern auch bei absehbaren, nur aufwendig zu behebenden Sicherheitsbedenken Massnahmen verfügen kann, die von der erteilten Bewilligung abweichen.
Die Interpellation von NR Albert Rösti (SVP/BE) «Erneute Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg bei Erfüllung der Sicherheitsauflagen» (12.3216) fragt nach den Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids zu Mühleberg bezüglich des Risikos einer vorzeitigen Abschaltung sowie des präjudiziellen Charakters für andere Kernkraftwerke und erkundigt sich, ober der Bundesrat bereit sei, Massnahmen zu treffen, damit der Entscheid über eine Verlängerung der Betriebsbewilligung vor dem 28. Juni 2013 erfolgt.
NR Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) erkundigt sich in ihrer Interpellation «Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum AKW Mühleberg» (12.3260) nach der Verantwortung des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) bei ihrer Aufsichtstätigkeit, der Arbeits- und Kompetenzteilung zwischen dem Ensi und dem Uvek und dem Einbezug der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) in die Entscheidabläufe. Gleichzeitig erkundigt sie sich, ob eine Befristung der Laufzeiten nicht die Planungs- und Rechtssicherheit verbessern würde.
Quelle
M.A. nach Energieforum Schweiz, Rückblick auf die Frühjahrssession 2012, und Parlamentarischer Geschäftsdatenbank Curia Vista