Französische Nuklearaufsichtsbehörde hat Sicherheitsoptionen für neuen EPR1200-Reaktor geprüft
Die Électricité de France (EDF) entwickelt den Druckwasserreaktor EPR1200, der auf dem EPR2 basiert aber eine geringere Leistung besitzt und hauptsächlich für den Export vorgesehen ist. Die französische Nuklearaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN), hat auf Ersuchen der Regierung eine Stellungnahme zu den Sicherheitsoptionen für den EPR1200 abgegeben. ASN hält die Sicherheitsziele für zufriedenstellend erfüllt.
EDF entwickelt mit dem EPR1200 einen mittelgrossen Druckwasserreaktor. Sein Design basiert weitgehend auf dem Design der modernisierten Version EPR2, welche vom ursprünglichen Druckwasserreaktor EPR abstammt, der aktuell in Betrieb ist. In die Auslegung des EPR2 sind Erfahrungen aus Planung, Bau und Betrieb der ersten EPR-Reaktoren eingeflossen. Insbesondere der Bau des EPR war mit Schwierigkeiten verbunden, die nun beim EPR2 – und somit auch beim EPR1200 – zu einer vereinfachten und optimierten Auslegung führten. Der EPR1200 ist für den Export vorgesehen und EDF hat ihn im November 2022 bereits Tschechien für das Dukovany-II-Projekt offeriert. Als wesentlicher Unterschied verfügt der EPR1200 im Vergleich zum EPR2 nur über eine elektrische Leistung von 1200 MW statt 1650 MW und nur über drei statt vier Dampferzeuger.
Das französische Umweltgesetzbuch sieht vor, dass ASN auf Antrag der Regierung prüfen kann, ob die Sicherheitsoptionen von Kernreaktoren, die für den Export bestimmt sind, mit den in Frankreich geltenden Verpflichtungen übereinstimmen. ASN hat nun den EPR1200 geprüft und gab bekannt, dass die Stellungnahme im Grossen und Ganzen der Stellungnahme für den EPR2 entspreche, den sie bereits im Juli 2019 geprüft habe.
Sicherheitsanforderungen werden zufriedenstellend erfüllt
ASN hielt in ihrer Stellungnahme fest, dass beim EPR1200 «die Sicherheitsziele, die für die Auslegung verwendeten Referenzsysteme und die Architektur der Sicherheitssysteme aus dem Reaktormodell EPR2 übernommen wurden». EDF habe auch die seit Juli 2019 eingetretenen Änderungen berücksichtigt. Dazu gehört, dass die Anforderungen an die Auslegung, die Herstellung und die Überwachung bestimmter Ausrüstungen während des Betriebs verschärft wurden, was beispielsweise den Ausschluss eines Bruches bei Rohrleitungen betrifft. «ASN ist der Ansicht, dass die weitestgehende Verwendung von Ausrüstungen des EPR2-Reaktors beim Reaktor mit geringerer Leistung dazu geeignet ist, die Sicherheitsmargen zu erhöhen.» Die Anforderungen, gegen extreme äussere Gefahren wie Erdbeben und Überschwemmungen standzuhalten, seien bereits in der Auslegung integriert worden, was zufriedenstellend sei. Der Sicherheitsrahmen für die Auslegung des EPR1200 entspreche den Anforderungen der französischen Vorschriften.
Derzeit befinden sich mit Taishan-1 und -2 zwei EPR-Einheiten in China in Betrieb. Mit Olkiluoto-3 wird in Finnland eine weitere EPR-Einheit in den nächsten Monaten den kommerziellen Betrieb aufnehmen. Am französischen Kernkraftwerksstandort Flamanville befindet sich eine EPR-Einheit und im englischen Hinkley Point C befinden sich zwei EPR-Einheiten in Bau, die aber mit Kosten- und Zeitüberschreitungen zu kämpfen haben.
Quelle
B.G. nach ASN, Medienmitteilung, 1. Februar 2023
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