Finnland: Stuk benötigt etwas mehr Zeit, kommt aber ohne grössere Probleme voran

In Finnland läuft gegenwärtig die Prüfung der Unterlagen zum Antrag auf Betriebsgenehmigung für das geologische Tiefenlager für ausgediente Brennelemente in Onkalo. Gemäss der Nuklearaufsichtsbehörde Stuk verläuft die Prüfung «ohne grössere Probleme, allerdings etwas langsamer als zuvor erwartet».

24. Jan. 2024
Computergenerierte Ansicht eines Teils des finnischen Tiefenlagers Onkalo
Computergenerierte Ansicht eines Teils des finnischen Tiefenlagers Onkalo mit den Zugängen zu den unterirdischen Lagerbereichen und der Verpackungsanlage an der Erdoberfläche.
Quelle: Posiva Oy

Am 30. Dezember 2021 stellte die finnische Entsorgungsorganisation Posiva Oy beim finnischen Ministry of Economic Affairs and Employment (TEM) einen Antrag auf Betriebsbewilligung für die Verpackungsanlage und das Tiefenlager «Onkalo» für die Zeitspanne von 2024 bis 2070. Die Inbetriebnahme der Verpackungsanlage und des Tiefenlagers für abgebrannte Brennelemente, die beide auf der Halbinsel Olkiluoto im Südwesten Finnlands liegen, ist für Mitte der 2020er-Jahre geplant. Damit dies klappt, muss Stuk laut Posiva aber zuvor die Bearbeitung des Antrags auf Betriebsgenehmigung abschliessen und eine positive Sicherheitsbewertung abgeben. Das TEM hat Stuk ursprünglich zu einer Stellungnahme bis möglichst Ende 2023 aufgefordert.

Gemäss eigenen Angaben hat Stuk im Überwachungsbericht für das letzte Trimester 2023 vermeldet, «dass die Arbeiten und die behördliche Kontrolle von Posiva […] ohne grössere Probleme verlaufen, allerdings etwas langsamer als zuvor erwartet». Einerseits sei der Umfang des zu prüfenden Materials für die Sicherheitsbewertung der Betriebsgenehmigung sehr gross. Andererseits habe Posiva während des Prüfprozesses teilweise noch Daten nachliefern müssen. «Da die Bearbeitung des Antrags auf Betriebsgenehmigung bei Stuk noch nicht abgeschlossen ist, hat Stuk das TEM gebeten, die Frist für die Stellungnahme bis Ende 2024 zu verlängern.»

Ende 2023 habe Stuk nicht nur die Vorbereitung der Sicherheitsbewertung fortgesetzt, sondern sei auch seiner Aufsichtspflicht bei den Arbeiten von Posiva nachgekommen und habe unter anderem die Installationen der Ausrüstungen der Verpackungsanlage, Testläufe von Ausrüstungen, Pläne für Testläufe und Felsarbeiten bei den unterirdischen Lagerbereichen überwacht.

Quelle

B.G. nach Stuk, Medienmitteilung, 18. Januar 2024, und Posiva, Medienmitteilung, 2. Januar 2024

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft