Fessenheim bleibt am Netz

Das Verwaltungsgericht in Strassburg hat die Klage des Trinationalen Atomschutzverbands (Tras) auf sofortige Stilllegung des französischen Kernkraftwerks Fessenheim am 9. März 2011 abgewiesen.

21. März 2011

Der Tras hatte am 10. Dezember 2009 beim französischen Verfassungsgericht Klage gegen das Kernkraftwerk Fessenheim eingereicht wegen mangelnder Sicherheit bei Erdbeben, Überflutung und Alterung sowie wegen der Gefährdung von Mensch und Natur. Zuvor hatte der französische Premierminister die an ihn gerichtete Forderung des Tras nach Stilllegung von Fessenheim abgelehnt.

In seinem Urteil anerkennt das Verwaltungsgericht jedoch, dass es versäumt wurde, die Abgabe chemischer Stoffe aus dem Kernkraftwerk Fessenheim in den Rhein zu regeln. Dies reiche jedoch nicht aus, um das Kernkraftwerk zu schliessen. Auch erachtet das Gericht, dass die Argumente der Bertreiberin Electricité de France (EDF) bezüglich Erdbeben und Alterung als ausreichend.

Der Tras prüft nun nach eigenen Angaben weitere Schritte.

Quelle

M.A. nach Tras, Medienmitteilungen, 9. März 2011 und 10. Dezember 2009

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