EU plant neue Regeln für nukleare Sicherheit
Die Europäische Kommission hat am 26. November 2008 einen überarbeiteten Vorschlag für eine Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit angenommen. Darin werden grundlegende Verpflichtungen und allgemeine Grundsätze für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen in der EU festgelegt. Zudem wird die Rolle der einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden gestärkt.
Mit dem Vorschlag sollen vor allem nukleare Sicherheit und ihre Regulierung in der EU geschaffen, aufrechterhalten und fortlaufend weiterentwickelt werden, so die Kommission. Sein Anwendungsbereich sind Auslegung, Standortwahl, Bau, Instandhaltung, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen, bei denen nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen sind. Das Recht jedes Mitgliedstaates, in seinem Energiemix auf die Kernenergie zurückzugreifen oder auch nicht, wird anerkannt und uneingeschränkt respektiert.
Die neue Richtlinie sei fest im Subsidiaritätsprinzip verankert, denn mit ihr werde die Rolle der für die nukleare Sicherheit zuständigen einzelstaatlichen Aufsichtsstellen gestärkt, betont die Kommission. Ausserdem würden deren Unabhängigkeit und Ressourcen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausgebaut.
Die Europäische hochrangige Gruppe für nukleare Sicherheit und Abfallentsorgung (ENSREG) wird die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden steuern und zur fortlaufenden Verbesserung der Anforderungen an die nukleare Sicherheit, insbesondere für neue Reaktoren, beitragen.
Die Richtlinie soll 2009 in Kraft treten. Die Mitgliedsländer sind angehalten, bis 2011 die entsprechenden Gesetze auszuarbeiten und zu genehmigen.
Quelle
M.A. nach EU, Medienmitteilung, 26. November 2008