EU-Gericht lehnt Klage gegen Hinkley-Point-Beihilfe ab
Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage von zehn Energieanbietern aus Deutschland und Österreich gegen die von der Europäischen Kommission genehmigte Beihilfe für das geplante Kernkraftwerk Hinkley Point C in Grossbritannien als nicht zulässig abgewiesen.
Die Greenpeace Energy eG und neun weitere Energieanbieter aus Deutschland und Österreich hatten Mitte Juli 2015 gegen die von der Europäischen Kommission genehmigte Beihilfe für das Neubauprojekt Hinkley Point C Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Das Gericht wies die Klage am 26. September 2016 als nicht zulässig ab.
Die Greenpeace Energy will nun Rechtsmittel gegen den Entscheid des Gerichts einlegen. «In unserer Klage geht es nicht nur um die wirtschaftliche Betroffenheit einiger Unternehmen und nicht allein um Fragen der britischen Nuklearförderung», erklärte die Greenpeace Energy in einer Medienmitteilung. Es gehe gerade im Hinblick auf die Gründe der Kommission, die Beihilfe zu genehmigen, auch um eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Energiepolitik.
Klage gegen Paks-Ausbau noch hängig
Mitte Februar 2016 legte die Greenpeace Energy gemeinsam mit sechs deutschen Stadtwerken bei der EU-Kommission zudem offiziell Beschwerde gegen den geplanten Ausbau des Kernkraftwerks Paks in Ungarn ein. Die Unternehmen bewerten die geplante staatliche Finanzierung des Paks-Ausbaus als unrechtmässige Beihilfe.
Quelle
M.A. nach InfoCuria, Beschluss des Gerichts, 26. September, und Greenpeace Energy, Medienmitteilungen, 29. September und 15. Februar 2016