EU erhöht Beitrag zur Stilllegung von Tschernobyl
Die Europäische Kommission hat die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für die sichere Stilllegung der Blöcke 1, 2 und 3 des Kernkraftwerks Tschernobyl angekündigt.
Die unversehrten Kernkraftwerkseinheiten Tschernobyl-1 bis -3 wurden nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl-4 im April 1986 wegen knapper Kraftwerkskapazität noch einige Jahre weiterbetrieben. 1991 wurde zunächst Block 2 für immer abgeschaltet. 1996 folgte Block 1 und 2000 wurde schliesslich Block 3 endgültig vom Netz genommen. Seit April 2015 sind die drei Einheiten offiziell in der Rückbauphase.
1993 wurde ein Fonds eingerichtet, um Projekte für die nukleare Sicherheit in Mittel- und Osteuropa zu finanzieren. Heute werden daraus Gelder bereitgestellt, um Tschernobyl-1, -2 und -3 stillzulegen. Am Fonds beteiligen sich 29 Länder und die Europäische Kommission. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) verwaltet ihn. Das Hauptprojekt, das der Fonds derzeit unterstützt, ist der Bau des trockenen Zwischenlagers für abgebrannten Brennstoff (ISF-2), das 2017 fertiggestellt werden soll. Es wird dazu dienen, rund 20ʼ000 Brennelemente aus den Blöcken 1, 2 und 3 zu behandeln und bis zu 100 Jahren zwischenzulagern. Das ist notwendig, damit das Nasslager ISF-1, das noch aus Sowjetzeiten stammt, und die Lagerbecken in den drei Einheiten stillgelegt werden können.
Zusätzlich zu den bisher geleisteten Mittel für die neue Sicherheitshülle für Tschernobyl-4, wird die Europäische Kommission rund EUR 20 Mio. (CHF 22 Mio.) für die Stilllegung von Tschernobyl-1, -2 und -3 zur Verfügung stellen. Dies sei Teil der EUR 45 Mio. (CHF 49 Mio.), welche die G7-Staaten und die Europäische Kommission bereitstellen wollen.
Quelle
M.A. nach Europäische Kommission, Medienmitteilung, 26. April 2016