E.On: vorzeitige Ausserbetriebnahme von Grafenrheinfeld
Die E.On beabsichtigt, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im deutschen Bundesland Bayern bereits Ende Mai 2015 und damit sieben Monate vor dem gesetzlich vorgesehenen Laufzeitende einzustellen.
Laut dem neuen deutschen Atomgesetz von 2011 muss die E.On das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Ende 2015 endgültig abschalten. Das Unternehmen teilte dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT nun mit, sie gedenke Grafenrheinfeld bereits im Mai 2015 definitiv vom Netz zu nehmen. Grund für den Entscheid sei die mangelnde Wirtschaftlichkeit der Anlage aufgrund des am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Kernbrennstoffsteuergesetzes, mit dem die Regierung eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Für jedes Gramm Brennstoff wird beim Einsatz neuer Brennelemente in einem Kernkraftwerk EUR 145 (CHF 179) fällig. Der nächste Brennelementwechsel bei Grafenrheinfeld ist im Mai 2015 fällig, also nur wenige Monate vor der angeordneten Abschaltung. Der Weiterbetrieb von Kernkraftwerken sei wirtschaftlich nur noch dann sinnvoll, wenn sich ein genügend langer Zeitraum ohne Kernbrennstoffsteuer anschliesse, so die E.On. Für Grafenrheinfeld sei daher angesichts der verkürzten Restlaufzeit eine vorzeitige Stilllegung auch im Interesse der Aktionäre des Unternehmens unumgänglich.
Die TenneT werde die Stilllegungsanzeige – wie es die Reservekraftwerksverordnung vorsieht – prüfen, erklärte Martin Fuchs, Vorsitzender der TenneT-Geschäftsführung. «Aktuell gehen wir davon aus, dass eine vorzeitige Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld die Versorgungssicherheit in den Monaten bis zum eigentlich vorgesehenen Laufzeitende des Kraftwerks im Dezember 2015 nicht gefährdet», so Fuchs weiter.
Quelle
M.A. nach E.On und TenneT, Medienmitteilungen, 28. März 2014