Entwurf zu Haftungsgesetzgebung für Kanada

Die kanadische Regierung hat am 30. Januar 2014 einen Gesetzesentwurf zur Kernenergiehaftpflicht vorgelegt. Mit dem Vorschlag werden Haftungsfragen und Kompensationszahlungen nach einem Nuklearunfall in Kanada neu geregelt.

7. Feb. 2014

Kanada unternimmt mit dem Entwurf zur Energy Safety and Security Act einen wichtigen Schritt zur Überarbeitung seiner Haftungsbestimmungen. Das Land hatte im Dezember 2013 mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) bereits ein Abkommen zur Bereitstellung zusätzlicher Entschädigungsmittel für nukleare Schäden (Convention on Supplementary Compensation, CSC) unterzeichnet. Der nun eingereichte Gesetzesvorschlag soll die Nuclear Liability Act aus dem Jahre 1976 ersetzen. Die neue Haftungsgesetzgebung wird es Kanada erlauben, das Abkommen mit der IAEO zu ratifizieren. Für Kanada ist die CSC wichtig, da sie ein übergreifendes internationales Haftungsinstrument darstellt, das die USA bereits ratifiziert haben.

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, die bestehende Kausalhaftung der Betreiber von Kernanlagen im Falle von Verletzungen und Schäden beizubehalten. Das heisst, jemand, der wegen eines Unfalls eine Klage einreicht, braucht den Betreibern nicht ein Verschulden zu beweisen. Die Betreiber von Kernanlagen sind zudem weiterhin alleinig verantwortlich. Keine andere Partei kann somit für Schäden verantwortlich gemacht werden. Neu sollen die Kompensationszahlungen nach einem Nuklearunfall maximal CAD 1 Mrd. (CHF 817 Mio.) betragen. Vorher lag dieser Wert bei CAD 75 Mio. (CHF 61 Mio.). Damit ist die neue Haftungssumme im Einklang mit den gegenwärtigen internationalen Normen. Kompensationsansprüche können zudem neu bis zu 30 Jahre nach einem Unfall eingereicht werden und nicht nur bis zu zehn Jahren. Mit der längeren Verjährungsfrist wird latenten Erkrankungen Rechnung getragen. Die Frist von zehn Jahren wird für alle anderen Schäden beibehalten.

Quelle

M.A. nach kanadischer Regierung, Medienmitteilung, 30. Januar 2014

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