Ensi legt Gefährdungsannahmen für Extremwetter-Ereignisse neu fest
Das Eidgenössische Sicherheitsinspektorat (Ensi) hat für die Schweizer Kernkraftwerke neue Gefährdungsannahmen für verschiedene Extremwetter-Ereignisse festgelegt. Dabei sind insbesondere neue Erkenntnisse des Klimawandels berücksichtigt worden, wie etwa hohe Lufttemperaturen und Tornados.
Kernkraftwerke müssen vor extremen Wetterbedingungen, also gegen extreme Winde, Tornados, hohe und tiefe Luft- und Flusstemperaturen, Starkregen, Schneelast und Hagel geschützt sein. 2015 hat das Ensi zuletzt die Überarbeitung der Extremwetter-Gefährdungsanalysen für die Standorte der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg gefordert. Nun hat das Ensi die Überprüfung der Analysen abgeschlossen und basierend darauf sowie gestützt auf weiteren Analysen die Gefährdungsannahmen für die Sicherheitsnachweise der Störfallkategorie 3 (entsprechend dem 10’000-jährlichen Ereignis) neu festgelegt.
Seit Einreichung der Gefährdungsanalysen durch die KKW-Betreiber ergaben sich neue Grundlagen insbesondere bezüglich Klimawandel. Das Ensi hat diese neuen Erkenntnisse bei der Festlegung der Gefährdungsannahmen berücksichtigt und teilweise strengere Werte festgelegt als die bis anhin geltenden Gefährdungsannahmen. Die neu festgelegten Gefährdungsannahmen betreffen etwa hohe und tiefe Lufttemperaturen, Tornados bzw. extremen Wind, hohe und tiefe Wassertemperaturen, Starkregen, Schneelast und Hagel. So müssen die Schweizer KKW etwa grosser Hitze von über 42 Grad und tiefen Temperaturen von minus 30 Grad standhalten, ebenso wie Hagelkörnern mit einem Durchmesser von 15 cm. Eine Übersicht bietet die folgende Tabelle:
Ensi fordert eine Aktualisierung der Extremwetterstudien
Die Kraftwerkbetreiber müssen ihre Extremwetter-Gefährdungsannahmen regelmässig überarbeiten. Mit Blick auf die nächste Überarbeitung fordert das Ensi von ihnen unter anderem die Prüfung, ob neuere Ergebnisse zum Klimawandel für die Schweiz vorliegen. Da das KKW Mühleberg seit Ende 2019 abgestellt und dessen Nachwärme stark reduziert ist, sieht das Ensi keine Notwendigkeit, die Gefährdungsanalyse zu aktualisieren. Zusätzlich zu den Gefährdungsanalysen müssen die KKW Beznau, Gösgen und Leibstadt ihre Sicherheitsnachweise überarbeiten. Letztmals hatten die KKW-Betreiber ihre Sicherheit gegen die 2015 festgelegen Gefährdungsannahmen nachgewiesen.
Quelle
S.D. nach Ensi, Medienmitteilung, 14. Juli 2022
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