Ensi erlässt Verfügung zum EU-Stresstest

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat am 1. Juni 2011 den Betreibern der Schweizer Kernkraftwerke eine Verfügung zum EU-Stresstest zugestellt. Dies ist die vierte Ensi-Verfügung nach dem Fukushima-Daiichi-Unfall.

7. Juni 2011

Wegen des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi hat der Europäische Rat am 25. März 2011 beschlossen, die Sicherheit der 143 europäischen Kernkraftwerke in einem Stresstest zu überprüfen. Der Umfang und die Modalitäten legten die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten fest. Am 25. Mai 2011 verabschiedete sie die EU-Kommission. Laut der Spezifikationen werden die Kernkraftwerkbetreiber für den Stresstest Analysen und Bewertungen liefern, die anschliessend überprüft und in Länderberichten zusammengefasst werden.

Drei Schwerpunkte werden untersucht

Der EU-Stresstest wird für jeden Kernkraftwerksstandort geführt und konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:

  • extreme Naturereignisse, die in Fukushima eine Rolle gespielt haben, nämlich Erdbeben und Überflutungen jeglicher Art
  • die Folgen des Verlustes der Strom- und Kühlwasserversorgung: Unabhängig vom Auslöser werden beispielsweise Szenarien mit lang andauernden Stromversorgungsausfällen unterstellt und die Folgen davon untersucht.
  • Wirksamkeit der Notfallschutzmassnahmen: Es werden schwere Unfalle postuliert, die den Ausfall einer Vielzahl Sicherheitssysteme und Barrieren als gegeben betrachten, und die vorbereiteten Gegenmassnahmen geprüft.

Bei jedem dieser Schwerpunkte ist die aktuelle Auslegung der Anlage darzulegen. Auch müssen die Sicherheitsreserven explizit diskutiert werden. Referenzdatum für die Bewertungen ist der 30. Juni 2011.

Unfallszenarien die auf terroristische Angriffe zurückgehen, können aus Sicherungsgründen nicht in der gleich transparenten Weise behandelt werden. Sie sollen in einer zweiten Phase durch eine spezielle Arbeitsgruppe im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten der Staaten überprüft werden. Das Mandat und die Modalitäten der Arbeit dieser Gruppe sind durch den Europäischen Rat noch festzulegen.

Der Terminplan für den EU-Stresstest

Der Terminplan des EU-Stresstests sieht für alle Länder gleich aus. Beginn ist der 1. Juni 2011. Am Beispiel Schweiz sieht der Terminplan vor, dass jeder Betreiber bis zum 31. Oktober 2011 seine Analysen zu den erwähnten drei Schwerpunkten beim Ensi einzureichen hat. Das Ensi wird die Berichte bewerten und einen Länderbericht bis Ende 2011 verfassen. Anschliessend startet der Peer-Review-Prozess der EU. Die definitiven Ergebnisse sollen an der Juni-Sitzung 2012 des EU-Rats vorliegen. Die Details zum Peer-Review-Prozess werden derzeit noch international ausgebehandelt.

Die Untersuchungen der Schweiz und der EU ergänzen sich

Die Überprüfungen im Rahmen der EU-Stresstests finden parallel zu den bereits laufenden Überprüfungen der Schweiz statt. Im Unterschied zu den meisten Ländern Europas wurden in der Schweiz die Gefährdungen durch Erdbeben und Hochwasser aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bestimmt. Das Ensi ordnete am 18. März 2011 die Überprüfung von Szenarien hinsichtlich Erdbeben, Hochwasser und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser aufgrund der aktuellsten Datenbasis an. Diese Nachweise gehen über den Geltungsbereich der EU-Stresstests hinaus.

Bei anderen Szenarien wie zum Beispiel lang andauerndem Verlust der Stromversorgung sowie bei der detaillierten Betrachtung von Notfallschutzmassnahmen unter schwierigen äusseren Bedingungen – wie nach einem starken Erdbeben – ergänzt der EU-Stresstest die laufenden Untersuchungen des Ensi.

Quelle

D.S. nach Ensi, Medienmitteilung, 1. Juni 2011

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