Energiestrategie 2050: Vorlage bereit für die Wintersession
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hat den Entwurf zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 nach einem Jahr zu Ende beraten. Die Vorlage ist somit bereit für die Behandlung im Nationalrat.
Die Urek-N billigte die Vorlage «13.074-1» zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in der Gesamtabstimmung mit 14 Ja- zu 9 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen.
Zum Abschluss der Beratungen befand die Kommission auch über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» Vorlage 13.074-2). Sie empfiehlt mit 16 Ja- zu 8 Neinstimmen bei einer Enthaltung, die Initiative abzulehnen. Die Kommission löste zudem mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Verknüpfung der Initiative mit dem Entwurf zum ersten Massnahmenpaket. Durch diese Verknüpfung (= Gegenentwurf) könnte das Paket nur bei Rückzug oder bei der Ablehnung der Volksinitiative in Kraft treten.
Im Weiteren präzisierte die Kommission das von ihr im Entwurf eingebrachte Langzeitbetriebskonzept für Kernkraftwerke und beschloss, dass allen Werken die Möglichkeit offen steht, den Betrieb wiederholt um zehn Jahre zu verlängern. Eine Minderheit beantragte dagegen bei älteren Anlagen eine maximale Betriebsdauer von 60 Jahren zuzulassen, eine andere Minderheit 50 Jahre. Eine dritte Minderheit hingegen will die Bestimmungen zum Langzeitbetriebskonzept gänzlich aus dem Entwurf streichen. Die Urek-N fordert zudem, dass die Betreiber keine Entschädigung wegen nicht amortisierter Investitionen verlangen können, wenn ein Kernkraftwerk wegen Nichterfüllung oder Nichteinhaltung wesentlicher Elemente eines Langzeitbetriebskonzeptes ausser Betrieb genommen werden muss.
Auch nahm die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Möglichkeit zur Steuererleichterung für Investitionen in der Vorlage auf, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen – ähnlich, wie das der Bundesrat bereits im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen hatte. Schliesslich ermächtigte die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Bundesrat, Strom aus CO2-intensiver Produktion mit einer CO2-Abgabe zu belegen.
Quelle
M.A. nach Urek-N, Medienmitteilung, und Fahne, 28. Oktober 2014