EnBW will keine Rechtsmittel einlegen
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) wird keine Rechtsmittel gegen die behördlichen Anordnungen auf vorübergehende Betriebseinstellung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim-1 und Philippsburg-1 für die Dauer von drei Monaten einlegen.
Die EnBW habe erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit der Anordnungen und erleide durch den Stillstand der Kraftwerke deutliche Deckungsbeitragsverluste, schreibt das Unternehmen in seiner Stellungnahme. Grundlage für den Entscheid, keine Rechtsmittel einzulegen, waren «allerdings nicht allein kurzfristige wirtschaftliche Nachteile, sondern auch der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen und die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern.» Für eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur sei die gesellschaftliche Akzeptanz grundsätzlich unabdingbar, ist sich die EnBW sicher.
Aufgrund der Ereignisse in Japan hatte die deutsche Bundesregierung am 14. März 2011 entschieden, die erst kürzlich beschlossene Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke für drei Monate auszusetzen. Während dieses Moratoriums sind diejenigen Einheiten abzustellen, die vor Ende 1980 den Betrieb aufgenommen haben. Im Gegensatz zur EnBW hat die RWE Power AG am 1. April 2011 beim zuständigen Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage gegen die vorläufige Abschaltung ihres Kernkraftwerks Biblis-A eingereicht.
Quelle
D.S. nach EnBW, Medienmitteilung, 13. April 2011