EnBW: Rückbau-Infrastruktur für Neckarwestheim und Philippsburg
Die deutsche EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat nach Neckarwestheim nun auch für den Standort Philippsburg Genehmigungen zum Bau von Rückbau-Infrastruktur erhalten.
Die EnBW benötigt an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg für einen zügigen und effizienten Rückbau der dortigen Kernkraftwerkseinheiten Reststoffbearbeitungszentren und Standort-Abfalllager. Das Landratsamt Karlsruhe erteilte der EnBW jetzt für Philippsburg Baugenehmigungen für den geplanten Gebäudekomplex. Eine entsprechende Genehmigung hatte das Unternehmen zuvor für den Standort Neckarwestheim erhalten. Damit ist der Weg frei für Erdarbeiten.
Zum Gebäudekomplex gehört neben dem Reststoffbearbeitungszentrum und dem Standort-Abfalllager auch ein Sozial- und Infrastrukturgebäude. Die EnBW schätzt den Zeitraum für Bau und Inbetriebnahme der Einrichtungen auf rund zweieinhalb Jahre. Die Gesamtfläche der Gebäude wird rund 10ʼ000 m2 betragen, was etwas anderthalb Fussballfeldern entspricht.
Die EnBW Kernkraft GmbH betreibt am Standort Philippsburg zwei Kernkraftwerkseinheiten. Block 1 (BWR, 890 MW) ist seit 2011 abgeschaltet und befindet sich im sogenannten Nachbetrieb. Die von der EnBW beantragte erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wird für das 2. Halbjahr 2016 erwartet. Liegt sie vor, kann mit dem Rückbau begonnen werden. Block 2 (PWR, 1402 MW) soll noch bis Ende 2019 Strom produzieren.
100-mal weniger Abfall
Im Reststoffbearbeitungszentrum wird laut EnBW das Volumen radioaktiver Abfälle aus dem Rückbau der Kernkraftwerkseinheiten auf ein Minimum reduziert. Das Unternehmen geht davon aus, dass nach der Reststoffbearbeitung noch etwa 1% der gesamten Abbaumasse als radioaktiver Abfall einzustufen sein werde. Gleichzeitig erhöhe sich der Anteil der Reststoffe, die wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden könne. Ein weiterer Vorteil einer solchen Einrichtung sei, dass Rückbaubedingte Transporte ebenfalls auf ein Minimum reduziert werden.
Die nach der Reststoffbearbeitung verbleibenden radioaktiven Abfälle fallen gemäss EnBW in die Kategorie schwach- bis mittelaktiv. Das bedeutet, dass sie später im Endlager Schacht Konrad eingelagert werden können. Solange Schacht Konrad aber noch nicht in Betrieb ist, ist die EnBW laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, diese Abfälle zwischenzulagern. Die vorhandenen Lagerkapazitäten am Standort Philippsburg reichen jedoch für die aus dem Betrieb von Block 2 sowie für die aus dem Rückbau beider Blöcke anfallenden schwach- und mittelaktiven Abfälle nicht aus. Um trotzdem einen zügigen und kontinuierlichen Rückbau zu gewährleisten, müsse auf dem Kraftwerksgelände ein zusätzliches vorübergehendes Standort-Abfalllager geschaffen werden, so die EnBW.
Die erforderlichen Anträge für Bau und Betrieb der beiden Einrichtungen hatte die EnBW 2014 eingereicht. Für das Standort-Abfalllager war dies die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) und für das Reststoffbearbeitungszentrum die Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling GmbH (GNR), eine 100-prozentige EnBW-Tochter.
Quelle
M.B. nach EnBW, Medienmitteilung, 23. Februar 2016