EDF-Verwaltungsrat billigt Fessenheim-Entschädigung

Der Verwaltungsrat der Electricité de France (EDF) hat am 24. Januar 2017 dem Entschädigungsvorschlag der französischen Regierung für die vorzeitige Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim im Elsass zugestimmt.

26. Jan. 2017

Im neuen Gesetz zur «Energiewende für ein grünes Wachstum» ist unter anderem eine Deckelung der installierten Leistung des Kernkraftwerksparks auf die heutigen 63,2 GW festgeschrieben. Das bedeutet, dass mit der Inbetriebnahme des EPR Flamanville-3 zwei kleinere Einheiten vom Netz gehen müssten. Es wurde beschlossen, dass dies die beiden Einheiten des Kernkraftwerks Fessenheim betrifft. Die Inbetriebnahme von Flamanville-3 ist auf das vierte Quartal 2018 vorgesehen.

Laut Abfindungsvorschlag muss die französische Regierung die EDF mit einem fixen Betrag von rund EUR 490 Mio. (CHF 530 Mio.) für die endgültige Schliessung von Fessenheim-1 und -2 entschädigen. Davon werden 20% 2018 und 80% 2019 fällig. Zudem erhält die EDF einen variablen Betrag für die entgangenen Gewinne bis 2041. Dessen Höhe bestimmen die Strommarktpreise und die Stromproduktion der anderen 900-MW-Einheiten der EDF.

Die EDF verlangt ausserdem, dass die Baubewilligung für Flamanville-3 verlängert wird und dass der zweite Block von Paluel (PWR, 1330 MW) wieder in Betrieb genommen werden darf. Paluel-2 ist seit Mai 2015 vom Netz.

Die Zustimmung des EDF-Verwaltungsrats zur Entschädigungsvereinbarung ist der erste Schritt im Ausserbetriebnahmeverfahren. Das Unternehmen muss nun einen formellen Antrag auf Entzug der Betriebserlaubnis stellen. Anschliessend kann die Regierung die Stilllegung von Fessenheim per Dekret verordnen.

Quelle

M.A. nach EDF, Medienmitteilung, 24. Januar 2017

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft