Deutschland: zweite Rückbaugenehmigung für stillgelegtes Kernkraftwerk Grafenrheinfeld erteilt
Am 20. Dezember 2022 hat PreussenElektra vom Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) die zweite und letzte Abbaugenehmigung für den Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld erhalten. In der ersten Rückbauphase wurden bereits bis Mitte Dezember 2020 alle ausgedienten Brennelemente aus der Anlage entfernt. Das Kernkraftwerk wurde 2015 im Rahmen des beschleunigten Atomausstiegs Deutschlands abgeschaltet.
PreussenElektra ist die Betreiberin und Eigentümerin des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld, das im Bundesland Bayern liegt. Der Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Bruttoleistung von 1345 MW stand zwischen 1982 und 2015 in Betrieb. Der Abbau der Anlage ist in zwei Schritte aufgeteilt: Die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung beim StMUV beantragte PreussenElektra am 28. März 2014 und erhielt diese am 11. April 2018. Den Antrag für die zweite Genehmigung stellte das Unternehmen am 17. Dezember 2019 und erhielt diese am 20. Dezember 2022.
«In diesem ersten Genehmigungsverfahren hatte die PreussenElektra die Konzeption für den gesamten Abbau der Anlage und die hierfür geplanten Massnahmen ausführlich beschrieben», schrieb das Unternehmen und ergänzte «Die Einbauten des Reaktordruckbehälters wurden bereits im Rahmen der ersten Abbaugenehmigung vollständig entfernt.» Am 15. Dezember 2020 gab PreussenElektra bekannt, dass das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld kernbrennstofffrei sei. Man habe die letzten ausgedienten Brennelemente in einen Transport- und Lagerbehälter des Typs Castor verladen und dieser aus dem Reaktorgebäude ausgeschleust.
«Die nun erteilte zweite Abbaugenehmigung […] umfasst den Abbau des Reaktordruckbehälters und des ihn umgebenden biologischen Schildes [aus Beton]», so PreussenElektra. Seit Beginn des Rückbaus seien über 12’100 Komponenten stillgesetzt und rund 3100 Tonnen Material demontiert worden. Dieses werde im Reststoffbehandlungszentrum zerlegt, gereinigt und mehrfach gemessen. Der Rückbau solle 2033 abgeschlossen sein. Danach könne der Abriss der Gebäude erfolgen.
Gemäss PreussenElektra verlor die Anlage im Rahmen der 13. Novelle des Atomgesetzes (13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb und wurde am 27. Juni 2015 endgültig abgeschaltet. Dies, als Folge der im Jahr 2011 in Deutschland beschlossenen Beschleunigung des Ausstiegs aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie.
Quelle
B.G. nach PreussenElektra, Medienmitteilungen, 15. Dezember 2020 und 23. Dezember 2023; StMUV-Website zur Stilllegung von Kernanlagen, Oktober 2022
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