Deutschland: Vorschläge zur Beschleunigung der Endlagersuche

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) haben der deutschen Bundesregierung Vorschläge unterbreitet, wie das Verfahren zur Auswahl eines Standortes für das geplante Endlager für hochaktive Abfälle in Deutschland beschleunigt werden kann.

27. März 2025
Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der deutschen Bundesgesellschaft für Endlagerung
Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE: «Die Standortauswahl für das Endlager für hochradioaktive Abfälle [in Deutschland] ist ein hoch komplexes Verfahren. Aber es ist immer noch möglich, bis Mitte dieses Jahrhunderts einen Standort festgelegt zu haben.»
Quelle: BGE

Im Sommer 2024 hatte das Base eine Studie veröffentlicht, die auf Zeiträume bis 2074 gekommen ist, um in Deutschland den Standort für ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Million Jahre zu finden.

Die BGE – zuständig für die Vorschläge zu einem geeigneten Endlagerstandort – wies darauf hin, dass für die erforderlichen Erkundungsarbeiten neben Genehmigungen auch diverse Nutzungs- und Betretungsrechte für die betroffenen Grundstücken notwendig seien. Hier zeichne sich ein Engpass ab, der erhebliche zeitliche Risiken berge, erklärte die BGE. Um die Erkundungsarbeiten in den festgelegten Standortregionen zügig durchführen zu können, seien konkrete rechtliche Anpassungen zur Beschleunigung des Verfahrens erforderlich. Die BGE schlägt daher vor, Regelungen, die sich beim Ausbau erneuerbarer Energien bereits bewährt haben, auf die Endlagersuche zu übertragen, und die Erkundungsphase ähnlich zu gestalten, wie das bei der Suche nach Rohstoffen auch gemacht wird.

Die BGE regt an, Phase II (übertägige Erkundung) und Phase III (untertätige Erkundung) des Standortauswahlverfahrens zusammenzuführen und eine gestaffelte Erkundung durchzuführen, um schrittweise maximal drei optimale Standorte zu ermitteln, die anschliessend miteinander verglichen werden. Bis Ende 2027 beabsichtigt die BGE, dem Base die wenigen, voraussichtlich fünf bis maximal zehn, Standortregionen für die übertägige Erkundung vorzuschlagen. Die jeweiligen standortspezifischen Erkundungsprogramme müssen dem Base zusammen mit dem Vorschlag zu den Standortregionen vorgelegt werden.

«Aus Projektsicht sind die Vorschläge der BGE essenziell, um am Ende erfolgreich und im Zeitrahmen den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für das Endlager für die hochradioaktiven Abfälle vorschlagen zu können», sagte Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE.

Quelle

M.A. nach BGE, Medienmitteilung, 21. März 2025

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