Deutschland: Kernkraftwerke stufenweise bis 2022 abschalten

Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer haben sich in einem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf einen stufenweisen Ausstieg aus der Kernenergie geeinigt. Die neun jüngsten Kernkraftwerkseinheiten werden nicht wie vorgesehen auf einen Schlag 2021 beziehungsweise 2022 vom Netz genommen, sondern jede erhält ein konkretes Abschaltdatum zugewiesen. Das Bundeskabinett verabschiedete die entsprechenden Gesetzentwürfe am 6. Juni 2011.

7. Juni 2011

Hintereinander werden die deutschen Kernkraftwerkseinheiten nach ihrer verfügbaren Reststrommenge sukzessiv vom Netz gehen. Darauf haben sich Bund und Länder am 3. Juni 2011 geeinigt. «Damit wird es volle Klarheit geben und keine Ausweichmöglichkeit mehr bestehen», versicherte Merkel.

Mit Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes sollen zunächst die sieben Kernkraftwerkseinheiten vom Netz gehen, die bereits im Zuge des Moratoriums abgeschaltet wurden: Biblis-A, Neckarwestheim-1, Biblis-B, Brunsbüttel, Isar-1, Unterweser, Philippsburg-1. Hinzu kommt das Kernkraftwerk Krümmel, das zum Zeitpunkt des Moratoriums bereits abgeschaltet war. Bis zum entsprechenden Jahresende folgen Grafenrheinfeld (2015), Gundremmingen-B (2017), Philippsburg 2 (2019), Grohnde, Gundremmingen-C und Brokdorf (2021) sowie schliesslich Isar-2, Emsland und Neckarwestheim-2 (2022).Eine Übertragung von Elektrizitätsmengen bleibt möglich.

Reserve für Netzstabilität

Um in den kommenden beiden Wintern Stromausfälle zu vermeiden, sollen möglichst konventionelle Kraftwerke – das heisst Gas oder Kohle – als Reservekapazität dienen. Allerdings sei nicht klar, ob dies möglich sei, gab Merkel zu Bedenken. Dies gelte vor allem für den süddeutschen Raum. «Niemand möchte in Deutschland einen Blackout», betonte die Kanzlerin an der Pressekonferenz. Trotzdem würden alle es begrüssen, wenn es gelänge, ohne eines der sieben abgeschalteten Kraftwerkseinheiten auszukommen. Die Bundesregierung werde die Bundesnetzagentur auffordern, bis zum 1. September hierzu einen Vorschlag zu entwickeln.

Lagerung radioaktiver Abfälle

Auf positive Resonanz stiess bei den Ländern auch das weitere Verfahren bei der Suche nach einem Endlager. Bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der festschreibt, was der Koalitionsausschuss am 29. Mai 2011 verabredet hatte: Neben der «ergebnisoffenen Erkundung» von Gorleben wird auch ein Verfahren starten, um geologische Eignungskriterien und mögliche Alternativen für die Entsorgung zu erarbeiten.

Die Kanzlerin einigte sich zudem mit allen Ministerpräsidenten der Länder darauf, dass Bundestag und Bundesrat das Energiepaket der Bundesregierung parallel beraten. Somit können die erforderlichen Gesetze noch im Juli verabschiedet werden.

Das deutsche Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 die Gesetzesentwürfe zur Änderung des Atomgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Peter Ramsauer, Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (v.l.n.r.) erörtern die Eckpunkte an der anschliessenden Pressekonferenz.
Das deutsche Bundeskabinett hat am 6. Juni 2011 die Gesetzesentwürfe zur Änderung des Atomgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Peter Ramsauer, Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (v.l.n.r.) erörtern die Eckpunkte an der anschliessenden Pressekonferenz.
Quelle: Thomas Trutschel/photothek.net

Quelle

M.A. nach deutscher Bundesregierung, Mitschrift der Pressekonferenz, 3. Juni, sowie Medienmitteilungen, 3. und 6. Juni 2011

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