Deutschland: Hessen legt Beschwerde gegen Biblis-Urteil ein
Das deutsche Bundesland Hessen hat gegen den Entscheid des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, in der Biblis-Klage keine Revision zuzulassen, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt.
Das deutsche Bundesland Hessen hat gegen den Entscheid des Hessischen Verwaltungsgerichthofes in Kassel, in der Biblis-Klage keine Revision zuzulassen, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2013 ausgeführt, die Anordnungen des Hessischen Umweltministeriums vom 18. März 2011, die Kernkraftwerkseinheiten Biblis-A und -B befristet auf drei Monate abzuschalten, seien sowohl formell als auch materiell rechtswidrig gewesen. Dabei bezog sich das Gericht auf die Anhörung, die Tatbestandsvoraussetzungen, die Ausübung des Ermessens und die Rechtsfolge. Eine Revision gegen das Urteil liess der Verwaltungsgerichtshof nicht zu.
Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung hat nun das Land Hessen beschlossen, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzureichen.
Quelle
M.A. nach Hessischem Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Medienmitteilung, 22. April, und Hessischem Verwaltungsgerichtshof, Medienmitteilung, 25.März 2013