Deutscher Atomausstieg nicht europakonform?

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember 2001 die Novelle des Atomgesetzes verabschiedet. Bereits in einem Schreiben vom 12. Dezember 2001 wies François Lamoureux, Generaldirektor für Energie und Verkehr bei der Europäischen Kommission, die Bundesregierung darauf hin, dass nach seiner Auffassung die darin enthaltenen Regelungen zur Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen gegen den Euratom-Vertrag verstossen.

19. Dez. 2001

Die Vorschriften der Atomgesetznovelle, die unter anderem von Mitte 2005 an die Ausfuhr von bestrahlten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung ins europäische Ausland verbietet, verstossen gemäss Lamoureux gegen Art. 93 des EuratomVertrags. Der Vertrag verpflichtet die Staaten der Europäischen Union, alle mengenmässigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr auch von Bestandteilen bestrahlter Kernbrennelemente zu beseitigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderte die Regierung auf, sich zum Schreiben von Lamoureux zu äussern. Sie will den Sachverhalt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit setzen lassen.

Quelle

D.S. nach Mitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 20. Dezember 2001

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