Deutsche Bundesregierung genehmigt Gesetzesentwurf zur Entschädigung der Kernenergiebetreiber

Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf gebilligt, in dem dargelegt wird, wie die Versorgungsunternehmen für die angeordnete vorzeitige Ausserbetriebnahme ihrer Kernkraftwerkseinheiten entschädigt werden. Dies teilte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit.

1. Apr. 2021

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi am 11. März 2011 hatte der deutsche Bundestag beschlossen, die kurz zuvor verabschiedete Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zurückzunehmen und deren Betrieb zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022 zu befristen. Damals waren 17 Kernkraftwerkeinheiten in Betrieb, die rund einen Viertel des Stromverbrauchs Deutschland deckten. Nach einem langwierigen juristischen Hickhack einigte sich die Bundesregierung mit den vier Energieversorgungsunternehmen EnBW, E.On (heute PreussenElektra), RWE und Vattenfall Anfang März 2021 auf Ausgleichzahlungen.

Im Rahmen dieser Einigung zahlt Deutschland insgesamt rund EUR 2,428 Mrd. Das schwedische Staatsunternehmen Vattenfall erhält EUR 1,425 Mrd., die RWE EUR 880 Mio., die EnBW EUR 80 Mio. und die E.On EUR 42,5 Mio. Der Ausgleich wird vor allem für in konzerneigenen Kernkraftwerken unverwertbare Elektrizitätsmengen (RWE und Vattenfall) gewährt – insgesamt etwa EUR 2,3 Mrd. – und für entwertete Investitionen in die vom deutschen Bundestag zurückgenommene Laufzeitverlängerung (EnBW, E.On/PreussenElektra und RWE).

Im Gegenzug verpflichten sich die Unternehmen, sämtliche hängigen Klageverfahren zu beenden und auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu verzichten. Auch das internationale Schiedsgerichtsverfahren der Vattenfall gegen Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington DC. wird damit beendet.

Das Gesetz wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Es soll wie auch der öffentlich-rechtliche Vertrag am 31. Oktober 2021 in Kraft treten. Die Klageverfahren werden bis zu diesem Datum ruhend gestellt.

«Es ist gut, dass wir nun endlich auch einen Schlussstrich unter die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen ziehen. Dies geschieht zu einem Preis, der deutlich unter den ursprünglichen Vorstellungen der Energieversorger liegt», sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Quelle

M.A. nach BMU, Medienmitteilung, 24. März 2021

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