Dekret zur Stilllegung von Fessenheim veröffentlicht
Die französische Regierung hat am 8. April 2017 im offiziellen Amtsblatt das Dekret zur Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim im Elsass veröffentlicht.
Im neuen französischen Gesetz zur «Energiewende für ein grünes Wachstum» ist unter anderem eine Deckelung der installierten Leistung des Kernkraftwerksparks auf die heutigen 63,2 GW festgeschrieben. Das bedeutet, dass mit der Inbetriebnahme des EPR Flamanville-3 (1600 MW) zwei kleinere Einheiten vom Netz gehen müssten. Die Electricité de France (EDF) – die Betreiberin aller kommerziellen Kernkraftwerke Frankreichs – beschloss, die beiden Einheiten des Kernkraftwerks Fessenheim (je 880 MW) abzuschalten, um die Deckelung einzuhalten. Die französische Regierung erliess nun am 8. April 2017 ein Dekret dazu, das einen Tag darauf im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Eine neue Regierung – die Präsidentschaftswahlen finden am 23. April und 7. Mai 2017 statt – könnte den Beschluss allerdings durch eine Gesetzesänderung rückgängig machen.
Am 6. April 2017 hatte der Verwaltungsrat der EDF den CEO Jean-Bernard Lévy ermächtigt, den Antrag auf einen Entzug der Betriebsbewilligung für die beiden Kernkraftwerkseinheiten Fessenheim-1 und 2 einzureichen, dies jedoch erst sechs Monate vor der Inbetriebnahme von Flamanville-3. Laut Dekret muss die Schliessung von Fessenheim bis zum 11. April 2020 erfolgen. Die Inbetriebnahme von Flamanville-3 ist laut EDF gegenwärtig für das vierte Quartal 2018 vorgesehen.
Quelle
M.A. nach EDF, Medienmitteilungen, 16. März und 6. April, sowie Journal officiel de la République française, 9. April 2017
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