Bundesverfassungsgericht: Urteil zugunsten Vattenfall
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht verlangt in seinem Urteil vom 12. November 2020 weitere Anpassungen der Entschädigungen für verbliebene Reststrommengen. Es entschied damit zugunsten des Energieversorgers Vattenfall.
Nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi am 11. März 2011 hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, die kurz zuvor verabschiedete Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zurückzunehmen und deren Betrieb zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022 zu befristen. Damals waren 17 Kernkraftwerkeinheiten in Betrieb, die rund einen Viertel des Stromverbrauchs Deutschland deckten.
Die drei Energieversorgungsunternehmen E.On (heute PreussenElektra), RWE und Vattenfall erhoben Klage gegen das Gesetz zum beschleunigten Kernenergieausstieg. Das Bundesverfassungsgericht urteilte Anfang Dezember 2016, dass der beschleunigte Kernenergieausstieg keiner Enteignung entspreche, verlangte jedoch einen «Ausgleich» für die Kernkraftwerksbetreiber. Dem Urteil zufolge musste der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.
Diese Entschädigungsregelung wurde in der 16. Novelle des Atomgesetzes festgelegt. Die Vattenfall klagte jedoch dagegen. Mit dem nun veröffentlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhält die Vattenfall Recht. «Das Gericht hatte schon 2016 beanstandet, dass Vattenfall die Reststrommengen seiner im Jahre 2011 stillgelegten Kernkraftwerke nur noch an einen einzigen Energieversorger verkaufen kann – und zwar zu Bedingungen, die von diesem Versorger im Wesentlichen selbst bestimmt werden können», begrüsste das Unternehmen das Urteil. Die 16. AtG-Novelle aus dem Jahre 2018 sei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal im Ansatz gerecht geworden, sondern habe die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieversorgern noch einmal verschärft, schreibt die Vattenfall in ihrer Medienmitteilung. «Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner heutigen Entscheidung nun bestätigt, dass dieses ‹Entschädigungsgesetz› aufgrund formeller Fehler nicht einmal in Kraft getreten ist; eine Neuregelung bedarf nach Auffassung des Gerichts substanzieller Nachbesserungen. Insbesondere muss Vattenfall dafür entschädigt werden, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Reststrommengen nicht zu angemessenen Bedingungen verwertet werden konnten», so die Vattenfall weiter.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte: «Die Bundesregierung respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden das Urteil gründlich analysieren und zügig eine Gesetzesregelung auf den Weg bringen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird.» Schulze betonte, dass das Urteil nicht den Atomausstieg bis 2022 in Frage stelle, sondern nur den «Randbereich Regelungen für gewisse etwaige Ausgleichsansprüche der AKW-Betreiber».
Quelle
M.A. nach Bundesverfassungsgericht, Medienmitteilung, und Vattenfall, Medienmitteilung, sowie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Medienmitteilung, alle 12. November 2020