Bundesrat verabschiedet revidierte Notfallschutzverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. November 2018 die Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

15. Nov. 2018

In der Notfallschutzverordnung werden einerseits terminologische Anpassungen vorgenommen. Die bisherigen «Zonen» heissen neu «Notfallschutzzonen». Die «Zone 3» (Gebiet der übrigen Schweiz) existiert in dieser Form nicht mehr. Zudem wird der Begriff der «Planungsgebiete» eingeführt. Innerhalb von Planungsgebieten werden im Ereignisfall spezifische Schutzmassnahmen angeordnet.

Des Weiteren werden die Planungsannahmen verschärft. Der Bundesrat schreibt in einer Mitteilung, dass neu ein Referenzszenario gilt, das von einem schweren Kernschaden, einem Versagen der Schutzhülle und einer ungefilterten Freisetzung beträchtlicher Mengen an Radioaktivität ausgeht (Referenzszenario A4). Dies entspricht einem Ereignis der Ines-Stufe 7, der höchsten Stufe auf der Ereignisskala der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Bei einem derartigen Ereignis könnten Notfallschutzmassnahmen auch in Gebieten erforderlich werden, die deutlich ausserhalb der Notfallschutzzone 2 (Radius von 20 km um ein Kernkraftwerk) liegen, so der Bundesrat. Massnahmen wären also auch in der übrigen Schweiz (bisherige Zone 3) notwendig und entsprechend mehr Akteure müssen sich auf Notfallschutzmassnahmen vorbereiten.

In der totalrevidierten NFSV werden zudem die Pflichten der Kantone, in denen Gemeinden der Notfallschutzzonen 1 und 2 liegen, präzisiert und teilweise ergänzt. Auch Kantone, Regionen und Gemeinden in der übrigen Schweiz haben neu Aufgaben zugeordnet bekommen. Die damit verbundenen höheren Anforderungen können laut Bundesrat im Rahmen der bestehenden Organisationen bewältigt werden.

Schliesslich erhält die grossräumige Evakuierung in der totalrevidierten NFSV ein grösseres Gewicht. Mitwirken müssen dabei sowohl Kantone, in denen Gemeinden der Notfallschutzzonen 1 und 2 liegen, als auch Kantone in der übrigen Schweiz. Letztere müssen insbesondere die Evakuierung der gefährdeten Bevölkerung sowie die Unterbringung und Versorgung von Evakuierten sicherstellen.

Revisionsgrundlage: Ida Nomex

Nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima setzte der Bundesrat am 4. Mai 2011 die interdepartementale Arbeitsgruppe Ida Nomex ein. Diese prüfte, ob und wie die bestehenden gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen im Bereich des Notfallschutzes angepasst werden müssen. Die von Ida Nomex erarbeiteten Grundlagen bilden die Basis für die Totalrevision der NFSV.

Der Bundesrat eröffnete im Juni 2017 die Vernehmlassung zur Totalrevision der NFSV. Bis zum Ende der Vernehmlassung im September 2017 gingen insgesamt 44 Stellungnahmen ein. Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden unterstützte die Vorlage in den Grundsätzen, äusserte jedoch Anpassungswünsche oder Vorbehalte.

Quelle

M.B. nach Bundesrat, Medienmitteilung, 14. November 2018

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