Bundesgericht weist Uvek-Beschwerde gegen KKW Mühleberg ab

Das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) muss das Gesuch der BKW FMB Energie AG für eine unbefristete Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) in einem vereinfachten Verfahren prüfen. Zur Anwendung kommen die Regeln über die Wiedererwägung bestehender Verfügungen. Ein vollständiges und somit aufwendiges Betriebsbewilligungsverfahren nach dem neuem Kernenergiegesetz ist nicht nötig. Dies hat das Bundesgericht am 12. Februar 2008 entschieden. Es wies damit eine entsprechende Beschwerde des Uvek ab. Das KKM verfügt als einziges Kernkraftwerk der Schweiz nur über eine befristete Betriebsbewilligung.

12. Feb. 2008

Der Bundesrat hatte im Oktober 1998 die befristete Betriebsbewilligung für das KKM bis Ende Oktober 2012 verlängert. Die BKW hatte mit der Begründung, dass die Befristung der Betriebsbewilligung ausschliesslich politisch motiviert war, Anfang 2005 beim Uvek ein Gesuch um Aufhebung der Befristung gestellt. In einem rein verfahrensrechtlich begründeten Entscheid lehnte das Uvek das Begehren der BKW am 13. Juni 2006 ab. Gegen diese Verfügung reichte die BKW am 13. Juli 2006 bei der damaligen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt - heute Bundesverwaltungsgericht - eine Beschwerde ein.

Die BKW vertrat die Meinung, dass entgegen der Forderung des Uvek für das Gesuch um Aufhebung der Befristung kein vollständiges Betriebsbewilligungsverfahren nach neuem Kernenergiegesetz durchzuführen sei. Das Bundesverwaltungsgericht stützte in seinem Entscheid vom 8. März 2007 die Argumentation der BKW. Das Uvek vertrat dagegen eine andere Auffassung und reichte am 27. April 2007 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht hat jetzt - wie zuvor das heutige Bundesverwaltungsgericht - die Sicht der BKW bestätigt.

BKW «erfreut» - Uvek «begrüsst»

Die BKW zeigte sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil. Es schaffe die Voraussetzungen, dass die Gleichbehandlung des Kernkraftwerks Mühleberg mit allen anderen schweizerischen Kernkraftwerken rasch wieder hergestellt werde. Der Entscheid sei angesichts der Rolle des KKM für die Versorgung der Nordwestschweiz von grosser Bedeutung. Auch das Uvek begrüsste das Urteil, weil es Klarheit über das massgebende Verfahren schaffe.

Mitte Dezember 2007 war die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) des KKM zum Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den sicheren Weiterbetrieb erfüllt sind.

Quelle

M.A. nach BKW und Uvek, Pressemitteilungen, 12. Februar 2008

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