Berner Regierungsrat hält an Gegenvorschlag zu «Mühleberg vom Netz» fest

Das Kernkraftwerk Mühleberg soll in Absprache mit der Betreiberin, der BKW Energie AG, so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis Ende 2022 vom Netz gehen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen entsprechenden Gegenvorschlag zur Initiative «Mühleberg vom Netz» zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

22. Aug. 2013

Im Februar 2012 reichte ein Komitee die Initiative «Mühleberg vom Netz» ein. Die Initiative verlangt, dass der Kanton als Mehrheitsaktionär der BKW dafür sorgt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg sofort ausser Betrieb genommen wird. Weil die Annahme der Initiative für den Kanton wegen Haftungsfragen mit grossen finanziellen Risiken verbunden wäre, beschloss der Regierungsrat Anfang März 2013, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, und schickte ihn in die Vernehmlassung.

Der Gegenvorschlag verfolgt im Grundsatz dasselbe Ziel wie die Initiative. Der Kanton als Mehrheitsaktionär der BKW soll dafür sorgen, dass das Kernkraftwerk so rasch wie möglich abgeschaltet wird. Im Unterschied zur Initiative soll der Abschalttermin jedoch in Absprache mit der BKW festgelegt werden. Der Gegenvorschlag nennt einen klaren Endtermin: Mühleberg darf bis spätestens Ende 2022 in Betrieb bleiben.

In der Vernehmlassung stiess der Gegenvorschlag aus gegensätzlichen Gründen auf Ablehnung. Während Kernkraftbefürworter jede staatliche Einschränkung ablehnten und die Gültigkeit der Initiative bestritten, forderten Kernkraftgegner einen Ausstieg bis spätestens 2017. Angesichts der sehr kontroversen Vernehmlassungsantworten will der Regierungsrat an seinem Gegenvorschlag festhalten und diesen dem Parlament zur Diskussion vorlegen. Er ist der Meinung, dass sein Gegenvorschlag ein sachlich vertretbarer Kompromiss sei. Der Abschaltungstermin von Ende 2022 – also nach einer rund 50-jährigen Betriebszeit – sei ein realistisches Ausstiegsdatum, das wirtschaftlich auf der bisherigen Planung der BKW basiere. Damit würden klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit geschaffen. Da zurzeit nicht klar sei, ob ein Ausstieg 2017 realistisch wäre, halte der Regierungsrat am Endtermin von 2022 fest. Eine möglichst rasche Abschaltung des Werks in Absprache mit der Betreiberin bleibe jedoch das Ziel.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Parlament, die Initiative abzulehnen und den Stimmberechtigten den Gegenvorschlag zu unterbreiten. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in der November-Session 2013 mit der Vorlage befassen.

Quelle

M.A. nach Regierungsrat des Kantons Bern, Medienmitteilung, 16. August 2013

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