Bafu: Nagra-Voruntersuchungsberichte zu Jura Ost und Zürich Nordost geprüft

Bau und Betrieb eines Tiefenlagers an den von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen Standorten Jura Ost und Zürich Nordost würde weitgehend der Umweltschutzgesetzgebung entsprechen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) nach Durchsicht von Voruntersuchungen zur Umweltverträglichkeit.

30. März 2016

Im Januar 2015 hatte die Nagra dem Bundesamt für Energie (BFE) Voruntersuchungen zur Umweltverträglichkeit der Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost eingereicht. Darin beschrieben sind einerseits der Ausgangszustand und andererseits die zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt. Zudem sind die Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) enthalten. Die betroffenen Kantone und Landkreise wurden gemäss BFE eingeladen, zu den UVP-Voruntersuchungen eine Stellungnahme abgeben. Zudem seien in den beiden Regionalkonferenzen Jura Ost und Zürich Nordost Workshops durchgeführt worden.

Das Bafu gab nun seine Stellungnahme zu den Voruntersuchungsberichten ab. Es prüfte, ob die Nagra die voraussichtlichen Umweltauswirkungen in ihrer Relevanz richtig erfasst hat. Das Amt überprüfte weiter, ob der Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethoden sowie die räumlichen und zeitlichen Systemgrenzen für die Hauptuntersuchung im Pflichtenheft richtig gewählt wurden. Es kommt in seiner Beurteilung zum Schluss, dass die UVP-Voruntersuchungen die Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung in den 13 untersuchten Umweltbereichen weitgehend erfüllen. Die Pflichtenhefte für die Hauptuntersuchungen seien aber in einigen Punkten noch anzupassen.

Die Nagra muss die Bemerkungen und Anträge des Bafu im weiteren UVP-Verfahren berücksichtigen, so das BFE. Das Bafu beantrage beispielsweise, dass die vorgesehene Oberflächenanlage Jura Ost (Gemeindegebiet Villigen) bezüglich Lage, Anordnung und Einpassung in die Landschaft optimiert werden müsse. Der Antrag stützt auf eine Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) von Ende Oktober 2015. Gemäss der ENHK würden die geplanten Oberflächenanlagen im Standortgebiet Jura Ost die Region Aargauer Tafeljura «schwerwiegend» beeinträchtigen, die im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) geschützt ist.

Quelle

M.B. nach ENHK, Stellungnahme, 29. Oktober 2015, und BFE, Medienmitteilung, 22. März 2016

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